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Dürfen Gentechniker und Biomedizin alles?

Bundeskanzler will Ethik-Kommission als „Frühwarnsystem“ einrichten
Ausgabe: 2001/13, Gentechnik, Medizin, Ethik,
27.03.2001
- Hans Baumgartner
Suchen wir in Zukunft unsere Kinder nach genetischen Merkmalen aus oder züchten wir menschliche Embryos als Rohstoff zur Forschung? Bei diesen Fragen geht es um die Menschenwürde – und viel Geld. Die Regierung will ein „Frühwarnsystem“ einrichten.

Bei einem Besuch im Allgemeinen Krankenhaus in Wien kündigte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel die Errichtung einer Bioethik-Kommission an. Sie soll als eine Art „Frühwarnsystem“ wissenschaftliche Forschungsprogramme und technisch-wissenschaftliche Entwicklungen auf ihre ethische Verträglichkeit prüfen. Dabei könnte es beispielweise um folgende Fragen gehen: Ist die Herstellung von menschlichen Embryonen für Forschungszwecke oder die Aussonderung von Embryonen nach genetischen Kriterien (Augenfarbe, Geschlecht, Gesundheit etc.) mit der Würde des Menschen und dem Schutz des Lebens vereinbar? Zu den Aufgaben einer derartigen Ethik-Kommission könnte es auch gehören, die Folgen (Risiken) der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen oder die gesundheitliche Gefährdung durch moderne Technologien (Handymasten etc.) abzuschätzen. Auf der Ebene der EU hat die „Beratergruppe für Ethik in der Wissenschaft“ diesen umfassenden Auftrag. Welche Aufgabenstellung und welches Gewicht die angekündigte Bioethik-Kommission im Bundeskanzleramt haben wird, soll nach Ostern bekannt gegeben werden.

Eine starke Kommission

Der Tiroler Theologe Lothar Müller, der sich als Nationalrat im Zuge der Debatte um das Gentechnikgesetz (93/94) intensiv mit Fragen der Wissenschaftsethik und der Technikfolgenabschätzung befasst hat, begrüßt die Errichtung einer nationalen (Bio-) Ethik-Kommission. „Beim steigenden Druck aus der Wirtschaft und aus den Forschungseinrichtungen, nur ja möglichst viel zuzulassen (Standortfrage!), ist es unerlässlich, dass eine derartige Ethik-Kommission unabhängig und mit starken Instrumenten ausgerüstet arbeiten kann. Sonst ist das bloß ein Feigenblatt, das nach außen verdeckt, was wirklich geschieht“, meint Lothar Müller. Er weiß, wovon er redet: Er hat eine Menge Stellungnahmen zum Gentechnikgesetz gelesen. Dabei fiel ihm auf, dass sich viele Forschungseinrichtungen gegen „allgemein verständliche Versuchsaufzeichnungen“ und die „Einmischung der Ethiker“ aussprachen. Aus diesen Erfahrungen tritt Müller dafür ein, die Bioethik-Kommission beim Parlament und nicht bei einem Ministerium oder beim Kanzleramt anzusiedeln. „Das ermöglicht eine größere Unabhängigkeit, mehr Öffentlichkeit, einen – auch regional – umfassenderen Blick auf anstehende Probleme und eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber.“ Müller fordert für die Ethik-Kommission einen ähnlichen starken Status, wie ihn der Rechnungshof hat. Bei der Zusammensetzung der Kommission ist auf eine ausgewogene Mischung zwischen Naturwissenschaftern und Ethikern zu achten.

Freiheit und Grenzen

Außerdem fordert Müller eine Änderung der Verfassung: Es sei unverständlich, dass die „Freiheit der Forschung“ unbegrenzt gilt, während z. B. der Religionsfreiheit sehr wohl dort, wo es um die Geltung staastbürgerlicher Pflichten geht, Grenzen gesetzt werden. Für die ethische Bewertung medizinischer und technischer Entwicklungen fordert Müller die Anerkennung verbindlicher Kriterien. Als Ergängung zur nationalen Ethikkommission sollten, so Müller, auch auf regionaler Ebene Kommissionen zur Begleitung von der Forschung und Anwendung neuer Technologien eingerichtet werden. „Wenn ich mir anschaue, was an einzelnen Uniinstituten alles abläuft – auch im Hinblick auf eine bessere Eigenfinanzierung –, dann halte ich eine ethische Diskussion und Kontrolle für immer wichtiger.“




Zur Sache – Praxis:

Der Tübinger Theologe und Medizinethiker Dietmar Mieth hält die Einrichtung von Ethik-Kommissionen zur Bewertung gentechnischer und biomedizinischer Entwicklungen für höchst wünschenswert. „Es macht aber nur Sinn, wenn die Wirksamkeit durch klare politische Vorgaben auch gesichert ist“, meint Mieth zur Kirchenzeitung. Er ist Mitglied des Ethik-Beirates des deutschen Gesundheitsministeriums, der in den vergangenen Jahren eine „sehr effiziente Arbeit geleistet hat“. Mieth verweist dabei u. a. auf die viel beachtete Stellungnahme des Beirates zur Gendiagnostik. „Unser letzter Auftrag war es, eine Stellungnahme zur Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen (therapeutisches Klonen) abzugeben. Und wir waren auch gut unterwegs, bis die neue Ministerin kam. Während es unter der grünen Ministerin Andrea Fischer sehr klare Positionen hinsichtlich der ethischen Begleitung der Biotechnolgie gab, ist das unter ihrer Nachfolgerin Ulla Schmidt so verschwommen, dass der Beirat vorerst seine Arbeit eingestellt hat“, bedauert Mieth. Was der von Kanzler Schröder angekündigte nationale Ethik-Beirat zu sagen hat, sei sehr ungewiss. Es gebe Befürchtungen, dass dem Biotechnik-Standort Deutschland die Ethik geopfert werden soll. Ähnliche Sorgen gebe es auch in der EU, wo das bisher große Interesse an der ethischen Wissenschaftsbegleitung zugunsten der Standort-Frage zurückgefahren werde. Das EU-Parlament stelle sich gegen diesen Trend.
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