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Die Volkszählung ist mehr als ein teurer Jux

Die „Großzählung 2001“ soll wichtige Daten liefern
Ausgabe: 2001/18, Volkszählung, Jux, Daten, Hauptwohnsitz, Wien, Mai, Bürger, Personen
02.05.2001
- Hans Baumgartner
Für die einen eine unnötige Schnüffelei in der Privatsphäre der Bürger, für die anderen eine unverzichtbare Notwendigkeit: Vom 2. bis 20. Mai findet die Volkszählung statt.

Alle zehn Jahre werden Frau und Herr Österreicher gezählt. „Uns interessieren dabei sozial relevante, personenbezogene Daten wie das Alter, der Familienstand, die Anzahl der Kinder, wo und wie jemand wohnt, welche Ausbildung und welchen Beruf jemand hat, wie weit und womit er/sie zur Arbeit pendelt oder welcher Staatsbürgerschaft er/sie angehört. Uns interessiert nicht, ob die betreffende Person Erika Müller oder Franz Maier heißt.“ Der Projektleiter der Volkszählung, Karl Isamberth von der Statistik Österreich, legt größten Wert darauf, zu betonen, dass alle Daten anonym ausgewertet werden. „Die Namen, die auf der Zählungsliste anzugeben sind, dienen ausschließlich dazu, zu überprüfen, ob auch alle Bewohner von der Zählung erfasst werden. Für die Auswertung der Fragebögen werden sie nicht weitergegeben.“ Isamberth sieht auch kein „Schnüffeln“ in der Privatsphäre: „Bei unseren Probezählungen haben 90 Prozent der 11.000 Befragten gesagt, dass ihnen keine einzige Frage unangenehm war. 87 Prozent hatten kein Problem damit, dass eine Zählung stattfindet.

Wirklich notwendig


Rund 750 Millionen Schilling kostet die Volkszählung. Ein viel zu hoher Aufwand, sagen die Kritiker. Man könnte die entsprechenden Informationen durch die Auswertung bestehender Daten viel günstiger und ohne Belästigung der Bevölkerung bekommen. „Wenn das möglich wäre, würde wir es machen“, sagt Karl Isamberth. „Derzeit ist das auf Grund der Rechtslage, der EDV-Situation und der sehr unterschiedlichen Verlässlichkeit von Daten noch nicht möglich.“ Auch die regelmäßigen Umfragen zu den Lebensverhältnissen der Österreicher/-innen (Mikrozensus) reichen nicht aus. „Wenn wir Daten wollen, die auch für kleinere Regionen (z. B. Täler) und für einzelne Gemeinden aussagekräftig sind, brauchen wir eine Vollerhebung“, betont Isamberth. „Vollständige Daten sind nicht nur wichtig für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und für die Zuordnung der Nationalratsmandate. Sie sind auch eine große Hilfe für die Planungen im Bildungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Wirtschafsbereich. So etwa können sie wichtige Auskünfte über den Bedarf an Kindergartenplätzen oder Schulklassen geben. Ein Unternehmer kann abfragen, ob es z. B. in einer bestimmten Region im Mühlviertel genügend Schlosser gibt, um dort einen Betrieb aufzumachen. Bei Strassenplanungen kann man vorab erkunden, welche Lärmschutzmaßnahmen wo notwendig wären“, nennt Isamberth einige Beispiele für den Nutzwert.Die Volkszählung 2001 wird auch erstmals dazu genutzt, die Melderegister zu überprüfen. Erst das Meldegesetz vom Jänner 1995 unterscheidet zwischen Hauptwohnsitz (Zentrum der Lebensinteressen) und Nebenwohnsitzen (z. B. Ferienwohnung). Im Zweifelsfall, etwa bei Wochenpendlern oder Studenten, entscheidet der/die Betroffene selber, was der Hauptwohnsitz ist.

Der Hauptwohnsitz


„Die Bereinigung der Melderegister ist dringend nötig“, betont Isamberth. So etwa gibt es in Wien 2,7 Millionen Meldedatensätze, aber nur 1,6 Millionen Einwohner, in Innsbruck 200.000 Gemeldete bei 110.000 Bewohnern. Sollten bei der Zählung Unklarheiten oder Versäumnisse bei den Meldedaten festgestellt werden, dann werden die Betroffenen aufgefordert, das innerhalb eines Monats kostenlos zu klären bzw. zu korrigieren. Diese Überprüfung diene auch dem Aufbau eines verlässlichen zentralen Melderegisters im Innenministerium, das künftig sogar Volkszählungen überflüssig machen soll, betont Isamberth.


ZUR SACHE


Die Zählung im Mai


Von Anfang bis Mitte Mai läuft in ganz Österreich die „Großzählung 2001“. Zuständig für die Durchführung ist die Hauptwohnsitzgemeinde. Sie hat über den Ablauf der Zählung zu informieren. Zählorgane (Ausweis!) und/ oder Gemeindeämter helfen auch beim Ausfüllen. Die Bürger/-innen sind verpflichtet, alle Fragen deutlich zu beantworten (Verwaltungsstrafe möglich). Bei der Zählung erfasst werden Daten über jede Person, Wohnung (Gebäude) sowie über Arbeitsstätten. Bei der Zählung erfolgt auch eine Überprüfung der Meldedaten.

Religionsbekenntnis


Bei der Volkszählung wird auch nach dem Religionsbekenntnis gefragt. Das stieß schon vor zehn Jahren auf die Kritik einer kleinen, aber lauten Gruppe. Sie betont, dass Religion Privatsache sei. Hartnäckig hält sich auch die Falschmeinung, dass die Kirchen diese Daten für die Vorschreibung des Kirchenbeitrages verwenden würden. Tatsache aber ist, dass von der Volkszählung keine einzige namentlich identifizierbare Information weitergegeben wird. Seit dem Auslaufen der Haushaltslisten für die Lohnsteuerkarten können sich die Kirchen die Informationen zur Aktualisierung ihrer eigenen Dateien ausschließlich aus den Melderegistern holen. Dass bei der Volkszählung das Religionsbekenntnis erhoben wird, ist vor allem ein gesellschaftliches Anliegen. Religionszugehörigkeit ist eben auch ein wesentliches Persönlichkeitsmerkmal, das für das Gesamtbild einer Gesellschaft nicht unerheblich ist. Außerdem ermöglichen die Daten Kirche und Staat exaktere Planung (z. B. beim Religionsunterrichtsbedarf).
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