Ely James flüchtete Ende 1997 – er war damals fünfzehneinhalb Jahre alt – aus Sierra Leone nach Österreich. Seine Eltern waren von Rebellen getötet worden. Wie bei den meisten unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern dauert das Verfahren nun schon Jahre. Er wurde (noch) nicht als Konventionsflüchtling anerkannt. Sein Antrag liegt derzeit auf Grund einer Bescheidbeschwerde zum zweiten Mal beim Verwaltungsgerichtshof. Bis zur Entscheidung darf sich Ely James zwar in Österreich aufhalten, aber keiner geregelten Arbeit nachgehen. Er muss daher von ca 2.000 Schilling Unterstützung, die er von einer Hilfsorganisation erhält, seinen Lebensunterhalt bestreiten. Ely ist verlässlich und freundlich; weil er sich strikt an die Gesetze hält, verrichtet er keine Schwarzarbeit. Ab Juli muss er seine Unterkunft räumen, das oben erwähnte Taschengeld wird es ab Juli nicht mehr geben. Wie soll er sich den Lebensunterhalt dann finanzieren? Er ist verzweifelt. Die von Rechts wegen einzige Möglichkeit wäre zumindest für ein paar Monate eine Saisonarbeit im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft. Daher suchen seine Freunde entsprechende Betriebe (Gastgewerbe oder Landwirtschaft), die zum Beispiel einen Küchengehilfen oder Erntehelfer einsetzen können und bereit sind, für Ely James um eine Saison-Beschäftigungsbewilligung anzusuchen.
Dringend um Hinweise bitten:Herlinde Lanzerstorfer, Magistrat Linz, Amt für Jugend und Familie, Hauptstraße 1–5, 4040 Linz,Tel. 0732/70 70-2858, Fax 0732/70 70-54 28 58.E-Mail: herlinde.lanzerstorfer@mag.linz.at