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Neuer Strafkatalog oder mehr Partnerschaft?

Verhaltensvereinbarungen: Die Schul-Reform steht im Kreuzfeuer
Ausgabe: 2001/20, Schul-Reform, Schulpartnerschaft, Schüler, Lehrer, Verhaltensvereinbarung,
15.05.2001
- Hans Baumgartner
Verhaltensvereinbarungen an Schulen – von einer „Rückkehr zur autoritären Rohrstaberl-Politik“ spricht die Opposition, von gelebter Schulpartnerschaft die Regierung.

Am Realgymnasium in Zell am See gibt es eine zwischen Eltern, Lehrern und Schülern ausgehandelte „Schulvereinbarung“. Jedes Kind bekommt sie bei Schuleintritt ausgehändigt und vom Klassenvorstand erklärt. Die Schüler werden verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und aufmerksam im Unterricht mitzuarbeiten. Sie sollen versuchen, mit Professoren/-innen und Mitschülern/-innen freundlich umzugehen, und dürfen das auch für sich erwarten. Die Lehrenden verpflichten sich, einen lebendigen und zeitgemäßen Unterricht zu gestalten und Noten nicht als Druckmittel zu gebrauchen. Die Vereinbarung enthält auch Regeln, wie bei Verstößen, etwa bei regelmäßigem Fehlen, vorzugehen ist. Direktor Gerhard Nowotny ist überzeugt, dass sich diese Vereinbarung positiv auf das Schulkima auswirkt. „Es gibt mehr Gespräche, die auf Einsicht abzielen, und es gibt mehr vorbeugende Interventionen anstatt harter Konfrontationen.“ Wichtig ist, so Nowotny, dass die Schüler das Gefühl haben, dass auch Lehrer in die Pflicht genommen werden, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Und wir nehmen das sehr ernst.“

Aushandeln statt anordnen

Was bisher in Zell am See und an einer Reihe anderer Schulen erfolgreich praktiziert wurde, soll durch die Novelle zum Schulunterrichtsgesetz auf legale Beine gestellt werden. Der Vorschlag des Bildungsministeriums: An jeder Schule kann (muss aber nicht!) eine sogenannte Verhaltensvereinbarung beschlossen werden. Dazu muss das entsprechende Schulpartnerschaftsgremium (Schulforum bzw. Schulgemeinschafts-Ausschuss) mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Zustimmung geben. Er verstehe nicht, so Heinz Gruber vom Unterrichtsministerium, warum dieser Vorschlag als „undemokratisch und autoritär“ zurückgewiesen werde. „Keine Gruppe (Lehrer, Eltern und – in den höheren Schulen – auch Schüler) kann und soll überfahren werden.“ Gruber wehrt sich auch dagegen, wenn von einem neuen „Strafenkatalog“ oder gar von der „Rückkehr zum Rohrstaberl“ gesprochen wird. „Die schon bisher im Gesetz vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten werden in keinem einzigen Punkt verschärft. Und die Schulbehörde hat darauf zu achten, dass die Vereinbarungen das auch einhalten. Uns geht es um gemeinsam erarbeitete Regeln, die allen beteiligten Gruppen einsichtig sind und dadurch an den Schulen ein gedeihliches Arbeitsklima und Zusammenleben erleichtern.“ Gruber hält deshalb den Diskussionsprozess, in dem solche Verhaltensvereinbarungen erarbeitet werden und in dem um das pädagogische Konzept der Schule in ihrer jeweiligen Situation gerungen wird, für mindestens so wichtig als das Regelwerk selber.

Vorbeugen statt strafen

Der Anstoß zu diesem Reformvorschlag, so Gruber, „kam ganz stark aus den Elternvereinen, die darauf drängten, hier etwas zu tun. Und es sind auch die veränderten Rahmenbedingungen, die das sinnvoll erscheinen lassen: Jugendliche erleben schon in den Familien, dass Verhaltensregeln viel mehr ausgehandelt als von oben verordnet werden.“ Wichtig ist Gruber auch, dass die Schulen zusätzlich zu den Verhaltensvereinbarungen auch eigene Ausschüsse, Schlichtungsstellen etc. einrichten können. Damit ließen sich Konfliktfälle besser lösen als durch die bisherigen Disziplinarkonferenzen. Solche Ausschüsse könnten sowohl vorbeugende Maßnahmen anregen als auch bei Vergehen – statt zu strafen – nach Lösungen suchen, durch die ein Schüler – oder auch ein Lehrer – sein Fehlverhalten korrigieren bzw. wieder gut machen kann. Für das Gesetz ist im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.




Reaktionen:


Zustimmung und Ablehnung

Dass Schulpartnerschaftsgremien Verhaltensvereinbarungen beschließen und eigene Ausschüsse zur Vermeidung und Schlichtung von Konflikten einrichten können, hält Johannes Fenz, Präsident des Katholischen Familienverbandes, für durchaus sinnvoll. „Diese Vereinbarungen dürfen allerdings nicht einseitig sein. Es kann nicht so sein, dass das Fehlverhalten von Schülern sanktioniert wird, dass aber Lehrer, die menschlich oder fachlich daneben greifen, mit keinen Konsequenzen zu rechnen haben.“Direktor Armin Greußing vom BORG in Lauterach hält die Vorschläge für eine „vernüftige Möglichkeit“. Da die Regeln nur im Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen werden können, bietet ihre Erarbeitung auch die Chance einer tieferen Diskussion von Erziehungsfragen. Greußing hofft, dass man sich an Vereinbarungen, die alle gemeinsam treffen, mehr gebunden fühlt als an Gesetze von oben.

Massive Einwände gegen die Verhaltensvereinbarung hat die Katholische Jugend Österreichs. Ihr Bildungssprecher Georg Preitler fürchtet, dass damit „Tür und Tor geöffnet werden, um auf die Schüler/-innen verstärkten Druck durch Strafe auszuüben“. Er sieht die Gefahr, dass die Disziplinierung von „Übeltätern“ die Hauptzielrichtung bei den Verhaltensregeln sein werden, und dass von den Möglichkeiten der Konfliktvorbeugung und der Konfliktlösung durch Mediation kaum Gebrauch gemacht wird. „Anstatt eine flächendeckende Schulsozialarbeit aufzubauen, um die Ursachen von Konflikten zu entschärfen, soll das unerwünschte Einzelverhalten stärker sanktioniert werden können. Der falsche Weg!“, sagt Preitler.
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