Was die EU-Kommission und viele Länder bereits haben, wird es nun auch in Österreich geben: eine Ethik-Kommission zur Beratung der Politik in Fragen der Biomedizin. Wir sprachen mit dem evangelischen Theologen und Kommissionsmitglied Ulrich Körtner.
Als Bundeskanzler Schüssel vor Ostern ankündigte, eine Ethik-Kommission einrichten zu wollen, gab es durchwegs positive Reaktionen. Zuletzt allerdings mehrte sich die Kritik. Was ist geschehen?
Körtner: Dass Ethik-Kommissionen zur Beratung der Politik in dem sehr sensiblen Bereich der Biomedizin sinnvoll sind, ist unbestritten. Die Kritik, auch meine, entzündete sich am Vorgehen bei der Ernennung der Kommission. Ich fand es schon eigenartig, dass zunächst nur der Vorsitzende der Kommission, Prof. Huber, ernannt wurde, der ausgerechnet zu dieser Zeit dafür eingetreten ist, übrig gebliebene Embryos für die Stammzellenforschung zu verwenden. Dadurch entstand zumindest in der Öffentlichkeit der Eindruck, als ob in einer entscheidenden Frage das gewünschte Ergebnis schon fest stehe, bevor die Kommission darüber beraten hat. Da die Kommission ausdrücklich zur Politikberatung eingerichtet wird, sollte schon jeder Verdacht vermieden werden, dass es hier darum gehen könnte, bestimmte Interessen „bloß“ abzusegnen. Dafür wäre ich nicht bereit.
Das Übergewicht
Was sagen Sie zum deutlichen Überhang von Vertretern der Medizin und Naturwissenschaften in der Kommission?
Körtner: Es ist sinnvolle Praxis, dass in derartigen Kommissionen drei Bereiche vertreten sind: der ethisch-geisteswissenschaftliche Bereich (Philosophie, Theologie, Soziologie), der juristische Bereich (Medizinrecht, Verfassungs- und Menschenrecht) und der medizinisch-naturwissenschaftliche Bereich. Normaler Weise sind diese drei Gruppen etwa gleich stark vertreten (so z. B. in der EU-Ethik-Beratergruppe). Bei der vom Bundeskanzler berufenen Ethik-Kommission kommen zehn Experten/-innen aus dem medizinisch-naturwissenschaftlichen Bereich und nur acht aus den beiden anderen Arbeitsfeldern. Das Ungleichgewicht könnte zu einer Belastung für die Arbeit werden. Ich sehe es aber zunächst einmal als Chance, dass in der Kommission alle Forschungsrichtungen, um die es geht, kompetent vertreten sind. Positiv finde ich, dass auch die Psychiatrie mit am Tisch sitzt, die von der Thematik mehrfach betroffen ist (Forschung an dementen Personen etc.).
Die Erwartungen
Was erwarten Sie sich von der Arbeit der Ethik-Kommission?
Körtner: Zunächst hoffe ich, dass wir gründlich und ergebnisoffen (ohne Pressionen) die anstehenden Fragen beraten. Eine zweite Erwartung ist, dass die Kommission so etwas wie ein Kristallisationspunkt für eine engagierte und transparente Ethik- Debatte in Österreich wird. Anders als in Deutschland hat bei uns diese Diskussion noch gar nicht begonnen. Sie ist aber unerlässlich, denn viele ethische Verhaltensweisen lassen sich nicht durch Rechtsnormen verfügen. Es kommt darauf an, wie wir den Menschen stärken, mit seiner Freiheit verantwortlich umzugehen. Ob sich ein Elternpaar gegen die Abtreibung eines möglicherweise behinderten Kindes entscheidet, hängt auch vom gesellschaftlichen Bewusstsein ab. Und schließlich hoffe ich, dass unsere Impulse von der Politik aufgegriffen und jenseits der parteipolitischen Taktik konkret behandelt werden. Welche Themen stehen zur Beratung an und welche halten sie für vorrangig?Körtner: Da ich bisher nicht weiß, wie die Kommission arbeiten wird, auf Auftrag der Regierung und/oder auf eigene Initiative, kann ich auch nicht sagen, was die ersten Beratungsthemen sein werden. Prinzipiell meine ich, dass es dieselben Fragen sind, die auch in Deutschland oder Brüssel auf der Tagesordnung stehen: die verbrauchende Embryonenforschung und das „therapeutische“ Klonen zur Stammzellengewinnung; der Gencheck von Frühembryonen (Präimplantationsdiagnostik) und die Folgen; die Grenzen der Patentierung von Lebewesen im Hinblick auf mensch- liche Keimbahnen und Stammzellen etc.
Erhebliche Lücken
Letztlich geht es bei all diesen Fragen um den Lebensbeginn und den Embryonenschutz. Und hier haben wir in Österreich erhebliche Defizite, die man rasch beheben sollte. Anders als in Deutschland ist in Österreich das Lebensrecht von Embryonen und deren Unantastbarkeit nicht durch die Verfassung geschützt. Es gibt zwar einen Embryonenschutz durch einzelne Gesetze, wie das Fortpflanzungsmedizingesetz; das ist aber relativ leicht änderbar. Daher trete ich für eine grundlegende Debatte über den Schutz und den „Status“ von Embryonen (was sind sie?) ein. Ein Fortschritt für Österreich wäre es schon, wenn die – durchaus nicht perfekte – „Bioethik-Konvention“ des Europarates vom Parlament ratifiziert würde. Bei allen Diskussionen ist entscheidend, dass wir in die Tiefe gehen und alle Alternativen und Konsequenzen ausloten, bevor wir das Leben auf die Waagschale der Güterabwägung legen, und dass wir uns von bereits offenen Türen (überzählige Embryonen, Abtreibung etc.) nicht verleiten lassen.
Die Ethik-Kommission
Gentechnik/Medizin: Johannes Huber (Vorsitzender), Wien; Holger Baumgartner, Richard Greil, Hartmann Hinterhuber, alle Innsbruck; Barbara Maier, Salzburg; Heinz Ludwig, Christine Mannhalter, Reneé Schroeder, alle Wien; Kurt Zartloukal, Graz, Heinrich Scherfler, Biochemie Kundl.
Philosophie/Soziologie: Karl Acham, Graz; Günther Pöltner, Ina Wagner, beide Wien.Theologie/Ethik: Ulrich Körtner (ev.), Günter Virt (rk.), beide Wien.
Juristen: Josef Insensee, Bonn; Christian Kopetzki, Gerhard Luf, beide Wien.