Geht es nach Arbeits- und Wirtschaftsminister Bartenstein, dann soll noch in diesem Jahr ein Gesetz verabschiedet werden, das eine Pflegekarenz für sterbende Angehörige ermöglichen soll. Wie die Kirchenzeitung berichtete, arbeitet eine Arbeitsgruppe des Wirtschaftsministeriums seit einiger Zeit an verschiedenen Modellen einer möglichst flexiblen Karenzregelung für die Pflege und Begleitung sterbender Angehöriger. Derzeit zeichnen sich eine bis zu einem halben Jahr mögliche Pflegekarenz sowie verschiedene Teilzeitregelungen ab, die im Konfliktfall auch relativ rasch beim Sozialgericht entschieden werden sollen. Die Caritas begrüßt die Absicht von Minister Bartenstein, fordert aber drei Punkte ein: einen klaren Rechtsanspruch auf die Karenz, eine finanzielle Absicherung während der Pflegephase (Arbeitslosengeld o. Ä.) und einen Kündigungsschutz mit Rückkehrrecht.