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Ein ethisches Minenfeld gelegt

Das Europäische Parlament unterstützt die verbrauchende Embryonenforschung
Ausgabe: 2001/47, Embryonenforschung, Forschungszwecke, Parlament, Strassburg
20.11.2001
- Hans Baumgartner
Die Vernichtung von Embryonen zu Forschungszwecken soll mit EU-Geldern gefördert werden. So beschloss es das das Parlament in Strassburg. „Die Industrie hat sich rücksichtslos gegen alle ethischen Bedenken durchgsetzt“, sagt der Theologe Günter Virt.

Am Mittwoch vergangener Woche hat das Europäische Parlament das 6. Forschungsförderungsprogramm der EU für die Jahre 2002 bis 2006 beschlossen. Von den insgesamt 224 Milliarden Schilling sollen dabei auch 2,8 bis 3,5 Milliarden für medizinische Forschungsprojekte ausgegeben werden, bei denen Frühembryonen zur Gewinnung von Stammzellen vernichtet werden. Der Wiener Moraltheologe Günter Virt, Mitglied der Ethik-Beratergruppe der EU-Kommission, ist tief enttäuscht. „Das ist eine Wende, mit der wir nicht gerechnet haben. Bisher gingen wir in der interdisziplinären Ethik-Gruppe immer davon aus, dass zwar in einigen Mitgliedsländern verbrauchende Embryonenforschung bzw. die Forschung an importierten Stammzellenreihen erlaubt ist,dass dies aber kein europäisches Programm ist. In diesem Sinne hat sich auch der Humangenetikausschuss des Europäischen Parlaments gegen eine EU-Förderung der Embryonenforschung ausgesprochen. Offenbar aber hat sich zu guter Letzt die Rücksichtslosigkeit der Industrie gegen alle ethischen Bedenken durchgesetzt“, meint Virt.

Mitgestimmt

Der Arzt und deutsche Europaparlamentarier (CDU) Peter Liese sieht in dem Beschluss vom 14. November einen äußerst problemastischen „Kompromiss“. Er sei sich auch nicht sicher, ob alle Abgeordneten tatsächlich ganz im Bilde waren, was sie da eigentlich beschlossen haben. Es sei zumindest eigenartig, dass die deutschen und österreichischen Sozialdemokraten dafür stimmten, auch mit Geld aus ihren Ländern die Embryonenforschung zu fördern. Diese Forschung ist in Deutschland und Österreich ausdrücklich verboten.

Der Beschluss

Als Teilerfolg wertet es Liese, dass doch eine Reihe von Vorschlägen des Forschungs- und Industrieausschusses abgelehnt wurden. So dürfen die Herstellung von Embryonen für Forschungszwecke, jede Form des Klonens sowie eugenische Eingriffe in die Keimbahnen von der EU nicht gefördert werden. Außerdem wurde beschlossen, die Forschung an adulten (nicht embryonalen) Stammzellen vorrangig zu fördern. Geht es nach dem Parlament, dürfen in Hinkunft mit EU-Geldern Forschungen finanziert werden, die überzählige Embryonen, die ursprünglich für die künstliche (in vitro) Befruchtung hergestellt worden sind und die nach einer bestimmten Zeit (fünf Jahre) zum Absterben bestimmt sind, verwerten. Förderung gibt es auch für die Forschung an bestehenden embryonalen Stammzellenreihen. „Mit diesem Beschluss hat das Parlament die Tür zur Embryoforschung vorerst einmal weit aufgemacht“, bedauert Peter Liese gegenüber der Kirchenzeitung. Er lehne diesen Schritt aus mehreren Gründen ab: Die Verwertung von Embryonen als Forschungsmaterial sei mit der Menschenwürde unvereinbar. Die Kontrolle, ob tatsächlich nur Embryonen verwendet werden, die sonst auf jeden Fall absterben müssten, sei praktisch nicht möglich. Der Beschluss wurde gefasst, obwohl in einer ganzen Reihe von EU-Mitgliedsländern die ethische und politische Debatte zur Embryonenforschung noch voll im Gang ist. Dabei gebe es deutliche Signale, die Forschung zu beschränken. So etwa habe ein Gericht in London das englische Klongesetz aufgehoben. Die Enquetekommission des deutschen Bundestages hat sich mit deutlicher Mehrheit gegen die Forschung mit embryonalen Stammzellen ausgesprochen. Auch den angeblichen „Standort-Druck“ aus den USA lässt Liese nicht gelten. Die Regierung Bush habe die Förderung der verbrauchenden Embryonenforschung eingestellt.Liese stimmt mit der Grün-Abgeordneten Breyer überein, die im Europaparlament dazu aufrief, das „ethische Minenfeld“, das mit diesem Beschluss gelegt wurde, wegzuräumen. Eine reelle Chance dazu gebe es noch: „Wenn die Forschungsminister aus Österreich, Deutschland, Irland und Portugal, wo die Embryonenforschung gesetzlich verboten ist, beim letztentscheidenden Ministerrat am 12. Dezember energisch genug auftreten, könnte der Beschluss zu Fall gebracht werden.“ Österreich ist im Ministerrat durch Elisabeth Gehrer vertreten.

Die Einwände

Der Moraltheologe und Bioethikexperte Günter Virt lehnt den Beschluss des EU-Parlaments aus zwei Gründen entschieden ab: „Bei der Forschung mit embryonalen Stammzellen wird menschliches Leben in seiner Frühphase gezielt zerstört. Das ist mit der Würde und Einmaligkeit des Individuums unvereinbar. Jene, die Menschenleben als Mittel zum Zweck instrumentalisieren, müssten erst einmal beweisen, dass Frühembryonen kein menschliches Leben sind. Auch hehre (medizinische) Ziele können diese ethischen Einwände nicht wegwischen.“
Virt hält die Strassburger Entscheidung aber auch demokratiepolitisch für höchst bedenklich: „Durch diesen Beschluss wird mit unseren Steuergeldern eine Forschung gefördert, die Österreich (und drei weitere Länder) aus guten Gründen ablehnt.“ Dass die Keimbahnforschung und die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken (inkl. Klonen) nicht gefördert werden sollen, kann Virt nicht als „Teilerfolg“ bejubeln. „Diese Praktiken widersprechen eindeutig der Menschenrechtskonvention des Europarates für Biomedizin. Das wäre wohl das Letzte, wenn die EU bewusst dagegen verstoßen würde.“
Sollte der Beschluss des Europäischen Parlaments umgesetzt werden, fordert Virt eine lückenlose, umfassende Dokumentation aller geförderten Embryonenversuche – auch mit allen Misserfolgen und Missbildungen. Nur so könne sich die Öffentlichkeit ein Bild machen, was da wirklich geschieht, und ob sie das auch will.




Eine Frotzelei

Kommentar von Hans Baumgartner

Am 4. September hat die Europäische Kommission ihr Konsultationspapier „Eine strategische Vision für Biowissenschaften und Biotechnologie“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die Bürger der EU eingeladen, sich an der Diskussion über die Gestaltung dieser Zukunftstechnologie zu beteiligen. In Österreich hat sich der Laienrat intensiv mit dieser Problematik beschäftigt und dabei vor allem die Einhaltung ethischer Grundsätze gefordert. Der Abgabeschluss für die Stellungnahmen ist der 23. November. Aber bereits am 14. November hat nun das Europäische Parlament beschlossen, auch Forschungsprojekte zu fördern, bei denen Embryonen für medizinische Zwecke gezielt getötet werden. Es ist eine widerliche Frotzelei der Bürger, so zu tun, als ob ihre Meinung gefragt wäre, um dann in einem zentralen Punkt der Materie vor Ablauf der Bürgerbeteiligung vollendete Tatsachen zu schaffen.
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