Der Professor für Kirchenrecht an der Katholischen Universität Linz, DDr. Severin Lederhilger, erläutert die Position der katholischen Kirche zu einem zur Zeit heftig diskutierten Thema: Der Priesterweihe von Frauen.
KIZ: Wenn ein Bischof, der sich darauf berufen kann, dass seine Weihe in der Nachfolge der Apostel steht, eine Frau zur Priesterin weiht, dann...
Lederhilger: ... dann ist diese Weihe nach katholischem Kirchenrecht ohne wenn und aber ungültig. Ebenso alle von ihnen gesetzten „priesterlichen“ Handlungen. Dass nur ein Mann die Priesterweihe gültig empfangen kann, gehört zu den definitiv feststehenden Lehraussagen der Kirche, die Glaubenszustimmung verlangen. Selbst wem es schwer fällt, dies anzunehmen, muss in Erinnerung gerufen werden, dass auch die kirchliche Rechtsord-nung für die Gültigkeit der Sakramente bedeutsam ist. Insofern geht es nicht bloß um äußere Formalitäten, sondern es betrifft den Kern dieser Feiern. Sakramente sind nicht beliebige Einzelhandlungen, sondern Vollzüge der Kirche. Wer gegen die ausdrückliche Absicht der Kirche „Sakramente“ feiert, verletzt damit die Einheit der Kirche.
KIZ: Gesetzt dem Fall, die Weihen von Priesterinnen werden wie angekündigt gegen Jahresende stattfinden. Welche Konsequenzen drohen den Frauen?
Lederhilger: Dem Disziplinarrecht geht es vor allem um den Schutz der Gemeinschaft. Zugleich ist jede kirchliche Strafe ein eindringlicher Appell zur Umkehr der Betroffenen. Welche Maßnahmen der Bischof oder Rom ergreifen müssen, hängt von den konkreten Umständen ab. Dies kann im Einzelfall bis zur Verhängung oder Feststellung der Trennung von der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche („Exkommunikation“) reichen.