Zustimmung kirchlicher Einrichtungen findet das geplante Gesetz, das Angehörigen die Begleitung Sterbenskranker ermöglichen soll. Es bedarf aber noch weiterer Maßnahmen.
Letzten Montag endete die Einspruchsfrist zum „Sterbekarenz-Gesetz“ im Parlament. Besser sollte man von „Hospizkarenz“ oder „Begleitkarenz“ sprechen, meint Dr. Anna Seyfried von der katholischen Krankenhaus-Seelsorge. Die Krankenhäuser müssten sich auf die neuen Möglichkeiten einstellen, um es den Angehörigen tatsächlich zu ermöglichen, ihre Verwandten zu betreuen. Die Tatsache, dass es ans Sterben geht, sollte nicht einfach verdrängt werden.
91 Prozent aller Patienten und Patientinnen in Österreich möchten über ihren Zustand wahrhaftig informiert werden. In behutsamen Gesprächen mit ihnen und – so die Patienten das möchten – mit den Angehörigen, gilt es nun besser mit der Tatsache umzugehen, dass Heilung nicht mehr möglich ist, meint Seyfried. Die Auskunft: „Da ist nichts mehr zu machen“, ist bei Sterbenden unangebracht, meint Seyfried: „Da ist noch sehr viel zu machen, wenn ein Mensch im Sterben liegt.“
Die Last der Betreuung und Begleitung darf – auch bei häuslicher Betreuung – nicht auf einzelne Menschen abgeschoben werden. „Oft bleibt die Last an einem einzelnen Menschen hängen“, weiß Sophia Palkoska von der Caritas Linz.
Für Hieronyma Wagnermaier von der Hospizbewegung wird nun auch wichtig sein, Schritte zu setzen, damit sich gerade ärmere und jüngere Menschen, die in Betreuungskarenz gehen wollen, das auch leisten zu können. Nach dem jetzigen Entwurf sind sie zwar versichert, haben aber in dieser Zeit kein Einkommen.
Trotz manch geforderter Begleitmaßnahmen: Die kirchlichen Betreuungseinrichtungen zeigen sich erfreut, dass Österreich einen ernsthaften Schritt gegen das niederländische „Sterbehilfe-Modell“ setzen will.