Österreich ist das erste Land, in dem es eine gesetzlich verankerte Karenz zur Begleitung Sterbender geben wird. Um den „Schluss-Stein“ des Gesetzes wird derzeit gerungen.
Am 7. März beschloss der Ministerrat eine Gesetzesvorlage zur Familienhospiz-Karenz. Für Sr. Hildegard Teuschl von Hospiz Österreich ist das ein „wichtiger Schritt, weil er Menschen die Möglichkeit gibt, eine arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Karenzzeit zur Begleitung sterbender Angehöriger zu nehmen“. Die Politik habe in dieser wichtigen Frage ein erstaunliches Tempo vorgelegt, meint Teuschl anerkennend: „Von der Parlamentarischen Enquete über humane Sterbebegleitung Ende Mai und dem Entschließungsantrag des Nationalrates im Dezember bis zum Gesetzesentwurf im März, der noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll, ist nicht einmal ein Jahr vergangen – und das bei einem Pionierprojekt, das es noch in keinem Land gibt.“
Frage des Geldes?
Für Teuschl hat das von Minister Bartenstein vorgelegte Karenzmodell allerdings einen schwerwiegenden Haken: „Was tut eine Kaufhauskassierin mit mehreren Kindern, die ihren krebskranken Mann in seinen letzten Lebensmonaten begleiten will? Sie kann es sich nicht leisten, auch nur auf die Hälfte ihres Einkommens zu verzichten. Da im Gesetzesentwurf keine Ausgleichszahlungen während der Karenz vorgesehen sind, wird diese Frau ihrem Mann nicht in dem Maße beistehen können, wie sie und er es gerne möchten. Wir brauchen einen Karenzfonds“, fordert Sr. Teuschl die Politik zu einem zweiten Schritt auf. Unterstützung kommt in dieser Frage auch von der VP-Abgeordneten Edeltraud Gatterer, die sich bereits im Europarat für umfassende Rahmenbedingungen zu einer menschenwürdigen Sterbebegleitung stark gemacht hat. „Wir sollten noch vor der Verabschiedung des Gesetzes im Nationalrat alles tun, damit es nicht eine Frage des Geldes ist, ob etwa eine Alleinerzieherin ihr krebskrankes Kind begleiten kann oder ein junger Familienvater seine Gattin.“ Gatterer ist allerdings gegen ein Karenzgeld für alle. Das sei nicht notwendig und zu teuer. Es könnte das ganze Projekt gefährden.
Existenz sichern
Für die Caritas-Sozialexpertin Judith Marte wäre die Einrichtung eines Karenzfonds der „Schlussstein“ eines wirklich „zukunftsweisenden Gebäudes“ für eine neue Sterbekultur. Caritas-Präsident Franz Küberl hofft, dass das noch vor dem Sommer im ersten Schritt des Familienhospiz-Karenz-Gesetzes verpackt werden kann. Gespräche mit Sozialminister Herbert Haupt verliefen hoffnungsvoll. Bei Nachfragen im Haupt-Büro ist von Gesprächen zwischen Sozial-, Wirtschafts- und Finanzministerium die Rede. Genaueres will derzeit niemand sagen.Ziel der Caritas ist die Einrichtung eines Fonds, den jede/r in Anspruch nehmen kann, dessen (Familien-)Einkommen durch die Familienhospiz-Karenz unter das Existenzminimum abzusacken droht. „Wer weniger als den (pro-Kopf-gewichteten) Ausgleichszulagenrichtsatz zum Leben hat, soll aus dem Fonds eine Aufzahlung auf das Existenzminimum bekommen. Das ist eine bescheidene Forderung“, meint Caritas-Präsident Küberl. Er will in dieser Frage nicht locker lassen: „Wenn die Politiker es wollen, können sie das in kürzester Zeit umsetzen, denn es würde im ersten Jahr nicht mehr als drei bis vier Millionen Euro kosten.“
So wie die Regierung tritt auch Küberl dafür ein, die Auswirkungen des Gesetzes in den nächsten zwei Jahren sorgfältig zu beobachten. Dabei gehe es auch darum, wie die sehr variablen Karenzformen von den Betroffenen, von deren Freundeskreis, aber auch von den Unternehmen angenommen, gebremst oder gefördert werden. „Ob und wie sich die Sterbekarenz durchsetzt, ist auch eine Kulturfrage“, meint Küberl.
Hospiz-Bilanz
Zur sache
Die Arbeit der Hospizbewegung wird in Österreich von allen politischen Parteien gewürdigt. Bei der Finanzierung ist man allerdings auch nach 15 Jahren Aufbauarbeit noch häufig auf Spendengelder angewiesen. Die Forderung, das Hospizangebot (Palliative Care) in das öffentliche Gesundheitssystem zu integrieren, ist – trotz Verbesserungen – bisher unerfüllt.
Bei der Finanzierung der stationären Hospize ist einiges in Bewegung gekommen. Zu Jahresbeginn wurden in Wien das Hospiz im Geriatriezentrum Lainz und das Hospiz der Caritas Sozialis verwaltungsmäßig an zwei Spitäler angeschlossen. Damit müssen Patienten nicht mehr bis zu 80% ihres Einkommens für den Aufenthalt bezahlen, sondern den normalen Krankenhaus-Selbstbehalt von 7,63 bis 12,94 Euro. Möglich wurde diese Regelung durch die Bereitschaft der Stadt Wien und der Krankenkassen. In Tirol verhandelt derzeit die Caritas um eine ähnliche Regelung. In Oberösterreich sind die beiden stationären Hospize an Krankenhäuser angeschlossen. Dort, wo das noch nicht der Fall ist, halten die Regressmöglichkeiten der Pflegegesetze immer wieder Menschen davon ab, ein Hospiz in Anspruch zu nehmen. Die medizinischen Leistungen der mobilen Hospizdienste werden nur teilweise durch die Krankenkassen abgedeckt. Die menschliche Begleitung Sterbender und Angehöriger wird ohnedies von den etwa 1450 Ehrenamtlichen geleistet. In Österreich gibt es derzeit 18 Hospiz- und Palliativstationen, 2 Tageshospize und 76 ambulante (mobile) Hospizdienste in allen Bundesländern. Im Jahr 2000 wurden 4565 Patienten betreut. Bis 2005 sollen die 123 Hospizbetten auf 275 aufgestockt werden.