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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte am 10. Juli 2006 ein richtungweisendes Urteil gefällt, wonach ein Gynäkologe, der eine werdende Mutter nicht ausreichend über erkennbare Anzeichen einer drohenden Behinderung aufgeklärt hatte, grundsätzlich für den gesamten Unterhaltsaufwand für das behinderte Kind haften müsse. „Aktion Leben“-Generalsekretärin Gertraude Steindl warnte im Interview mit der Kirchenzeitung davor, dass dieses Urteil enorme Sprengkraft berge. „Ich glaube, dass sich der Trend, dass Menschen mit Down-Syndrom erst gar nicht mehr auf die Welt kommen, weiter verschärfen wird. Ich befürchte, dass nun jeder Arzt in der Schwangerenvorsorge aus Angst, etwas zu übersehen, noch mehr zu invasiven pränatalen Untersuchungen (Fruchtwasserpunktion u. a.) raten wird.“
Das bringe sowohl für die Frauen als auch für die Kinder zusätzliche Belastungen und Gefährdungen mit sich. Schon jetzt würden Experten vor zu viel Medizin in der Schwangerschaft warnen, wodurch die natürliche Mutter-Kind-Beziehung gestört werde. Die „Aktion Leben“-Generalsekretärin hob hervor, dass Eltern, die keine Untersuchungen durchführen lassen, im Falle eines behinderten Kindes als „Schuldige“ dargestellt würden, die für die Folgen dann selbst aufkommen müssten: „Das ist ja auch etwas, das mich an dem OGH-Urteil so irritiert. Gelingt es Eltern, ihr behindertes Kind als „Schadensfall“ darzustellen, dann sollen sie vom „Verursacher“ den gesamten Unterhalt und mögliche weitere Finanzeinbußen ersetzt bekommen. Haben Eltern einfach nur ein behindertes Kind, dann bekommen sie meist nicht einmal den Mehraufwand ersetzt. Da gäbe es einen erheblichen Spielraum für Verbesserungen.“
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