Am 10. Juni veröffentlichte die vatikanische Glaubenkongregation ein Mahnschreiben an die sieben Frauen, die sich am 29. Juni auf einem Donauschiff die Priesterweihe erteilen ließen. Darin wird erneut festgestellt, dass die Kirche „keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden“. Weiters heißt es: „Die erfolgte ,Priesterweihe‘ ist die Simulation eines Sakramentes und deshalb ungültig und nichtig und stellt einen schweren Verstoß gegen die göttliche Verfassung der Kirche dar. Weil der ,weihende‘ Bischof einer schismatischen Gemeinschaft angehört, handelt es sich darüber hinaus um ein schweres Vergehen gegen die Einheit der Kirche. Der Vorfall schade auch der rechten Förderung der Frau.“ Mit dieser Erklärung, so stellt die Glaubenskongregation fest, werden die sieben Frauen „verwarnt, dass sie sich die Exkommunikation zuziehen, wenn sie nicht bis zum 22. Juli die Nichtigkeit der ,Weihe‘ anerkennen, Reue bekennen und um Verzeihung bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis.“Nicht nur bei den betroffenen Frauen löste die Vorgangsweise der Glaubenskongregation Erstaunen aus. Die Erklärung wurde veröffentlicht, bevor die Frauen darüber informiert wurden. Auch zwei Tage später kannte Christine Mayr-Lumetsberger den Inhalt nur aus Medienberichten. Ob die vom Kirchenrecht verlangte „Verwarnung“ vor der Verhängung einer „Beugestrafe“ ohne persönliche Information der Betroffenen gültig ist, bezweifelt der Wiener Kirchenrechtler Josef Kremsmair.
Offene Fragen
Außerdem gehe aus der Erklärung der Glaubenskongregation nicht hervor, durch welchen Tatbestand sich die Frauen die Exkommunikation zuziehen. Da werde, so Kremsmair, einerseits von einer simulierten Weihe gesprochen, andererseits werden die Frauen aufgefordert, die Nichtigkeit der Weihe anzuerkennen. „Wenn das Sakrament nie vollzogen wurde, dann braucht man auch seine Nichtigkeit nicht anerkennen.“ Außerdem sehe er keinen Verstoß gegen die „göttliche Verfassung“ der Kirche, wenn, wie die Glaubenskongregation feststellt, das Sakrament der Weihe nie vollzogen wurde. Ein Exkommunikationsgrund könnte allerdings dann vorliegen, wenn die Frauen die Eucharistie feiern oder die Beichte abnehmen (Amtsanmaßung). Erzbischof Eder betonte, dass sich die Frauen mit ihrem Schritt bereits selbst aus der Kirche ausgeschlossen haben. Die Frauen selber appellierten in einem Brief an Papst Johannes Paul, statt die Strafe der Exkommunikation anzudrohen in einen Dialog über die Frauenpriesterweihe einzutreten. In einer Antwort auf die „Verwarnung“ erklärten Gisela Forster und Mayr-Lumetzberger, dass „wir Frauen kein Delikt begangen haben, auf das die Exkommunikation steht. Wir sind nicht vom Glauben abgefallen, haben keinen Irrglauben verbreitet und sind nicht abtrünnig geworden.“ Allerdings beharrten sie weiter darauf, dass sie sich als gültig geweiht betrachten.