46 Prozent der behinderten Kinder gehen in Integrationsklassen. Doch nach der Pflichtschule macht die Integration Pause.
Anfang Juli hat das Bildungsministerium einen Entwurf zur Änderung des Schulorganisationsgesetzes im Parlament eingebracht. Er sieht vor, dass die gemeinsame Ausbildung von behinderten und nicht behinderten Jugendlichen (Integrationsklassen) im Regelfall nur mehr in den Polytechnischen Schulen fortgeführt werden kann. Wollen die Eltern eine weiterführende (Aus-)Bildung ihrer Kinder, ist diese bis zum 12. Schuljahr nur noch in den Sonderschulen möglich. Theoretisch könnten Integrationsklassen als Schulversuch auch in anderen weiterführenden Schulen (Berufsschulen, Fachschulen etc.) eingerichtet werden, meint Ewald Feyerer von der Pädagogischen Akademie des Bundes in Linz. „Praktisch aber wurden schon bisher derartige Schulversuche trotz großer Bemühungen von Eltern und Schulen kaum genehmigt. Gute Integrationsmodelle (Weyregg oder BH-Schwestern Graz) konnten nur deshalb realisiert werden, weil die Schulerhalter oder die Eltern das Geld für die Sonderpädagoginnen aufbrachten.“
Behinderte benachteiligt
Maria Brandl, Vorsitzende des Vereins „Integration:Österreich“ ist empört über das Vorgehen des Bildungsministeriums. „Bereits im Vorjahr ist die Regierung mit einem fast wortgleichen Gesetz im Parlament an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Und sie hat nichts dazugelernt, obwohl sich heuer im Begutachtungsverfahren noch viel mehr namhafte Einrichtungen (Universitäten, Pädagogische Akademien, Landesschulräte) gegen die Gesetzesvorlage ausgesprochen haben. Sogar das Sozialministerium bewertete den Entwurf negativ, weil er dem Regierungsübereinkommen (Integration statt Aussonderung) widerspricht“, berichtet Brandl. Dieser Gesetzesentwurf schränke die Chancen behinderter Jugendlicher, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln und ihre Neigungen zu erkunden, massiv ein. „Da sie praktisch keine Möglichkeit haben, weiterführende Schulen zu besuchen oder eine Lehrlingsausbildung zu machen, werden sie gegenüber nicht behinderten Kindern klar benachteiligt. Das“, so betont Maria Brandl, „steht im krassen Widerspruch zur Europäischen Grundrechtecharta und anderen EU-Bestimmungen.“ Für Ewald Feyerer ist die Weiterführung des gemeinsamen Unterrichts (Integrationsklassen) über den Pflichtschulbereich hinaus die Nagelprobe für die Politik. „Es geht darum, dass man Integration als Menschenrecht auf Nichtaussonderung versteht. Von da her müssten alle Schulen prinzipiell auch für Behinderte offen sein.“
Auftrag zur Integration
Es bestehe eine große politische Angst, dass behinderte Jugendliche in die AHS-Oberstufe drängen. Aber das sei ein Phantom, meint Maria Brandl. „Wir wollen vor allem eine Öffnung der berufsbildenden Schulen. Diese eigenen sich mit ihren praxisnahen Lehrplänen erfahrungsgemäß sehr gut für integrative Ausbildungsmodelle, wo behinderte Jugendliche durchaus in der Lage sind, viel an Selbständigkeit und Ausdauer zu lernen und Teilbereiche der Ausbildung auch erfolgreich abzuschließen. Solche Teilabschlüsse sind für einen beruflichen Einstieg oder für die Weiterqualifikation in speziellen Projek- ten von großem Wert.“ Konkret fordern die Fachleute als ersten Schritt einen Schulversuchsauftrag zur Integration an alle weiterführenden Schulen. Mit einem derartigen gesetzlichen Auftrag, der auch Rahmenbedingungen (Schülerzahlen, sonderpädagogische Förderung etc.) festlegt, sei es in den 90er Jahren gelungen, die Integration im Pflichtschulbereich auf breiter Ebene einzuführen, meint Feyerer. Ein weiterer Schritt wäre dann die Fixierung der Integration im Regelschulsystem.
Ausbildung der Lehrer
Im Blickpunkt
Dietmar Dörler von der Pädagogischen Akademie in Vorarlberg hat in einer Studie die Angebote zur Aus- und Fortbildung der Pflichtschullehrer zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder unter die Lupe genommen. Er hat dabei erhebliche Lücken und große regionale Unterschiede festgestellt. Den Grund dafür sieht Ewald Feyerer von der Pädagogischen Akademie des Bundes in Linz darin, dass es keinen gemeinsamen Lehrplan für die Integrationsausbildung gibt. Diese sei zwar in der Lehrer/-innenausbildung vorgesehen, wie sie konkret gestaltet wird, liegt aber in der Autonomie der Pädagogischen Akademien und Institute. Dabei spiele auch die Politik eine gewisse Rolle. In manchen Bundesländern werde stark auf Integration gesetzt, in anderen werde sie eher behindert. Die Pädagogische Akademie des Bundes in Linz hat bereits 1990 als erste in Österreich eine dreisemestrige, berufsbegleitende Integrationsausbildung für Pflichtschullehrer/-innen angeboten. Die Nachfrage war groß. Als nächster Schritt wurde der Integrationsunterricht mit vier Semsterstunden in das reguläre Studium aller Pflichtschullehrer eingebaut. Dabei lernen die angehenden Volks-, Haupt- und Sonderschullehrer/-innen gemeinsam. Feyerer sieht darin auch ein Training für den späteren gemeinsamen Unterricht in Integrationsklassen. Einmalig in Linz ist auch, dass wenigstens ein Unterrichtspraktikum in einer Integrationsklasse absolviert werden muss. Führend beteiligt war die Pädak Linz auch am EU-Projekt „Integer“, das ein europäisches Modell für Integrationsausbildung (Curriculum) entwickelt hat. Derzeit arbeitet Feyerer am EU-Projekt „Eumi“ mit, das ein postgraduales Master-Studium für Integrationspädagogik entwirft. Seit einigen Jahren gibt es in Linz auch ein Rahmenkonzept für Schulversuche, um die Nahtstelle zwischen Schule und Beruf zu verbessern. Dabei wurden auch erste Konzepte für die Integration in berufsbildenden Schulen erarbeitet.