Vatikan. Formell exkommuniziert sind jene sieben Frauen die sich am 29. Juni auf einem Donauschiff haben „weihen“ lassen. Ein entsprechendes Dekret ist von der Glaubenskongregation am 5. August veröffentlicht worden. Diese hatte den Frauen eine Frist bis zum 22. Juli gesetzt, um sich von ihrem Verhalten zu distanzieren. Die Exkommunikation gilt als „Beugestrafe“ und kann bei einer späteren „Umkehr“ zurückgenommen werden. Die Kongregation vertraue darauf, dass die Betroffenen „zur Einsicht gelangen und den Weg zurück finden zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche, die sie durch ihr Handeln verletzt haben“, heißt es.
Gisela Forster, Sprecherin der Gruppe, kündigte an, gegen den Ausschluss zu berufen. Zwei Schreiben wurden am 22. Juli nach Rom abgeschickt. Sie hoffe, dass es nun in Rom zur unmittelbaren Aussprache kommen werde. Die Kirchenleitung sei bisher nie auf ihre vorgebrachten Argumente eingegangen, kritisierte Forster. Christine Mayr-Lumetzberger, sagte gegenüber der Kirchenzeitung, dass sie sich auf ihrem Weg bestätigt fühle: Aufgrund der Nachfrage soll ein neuer Ausbildungskurs starten. Weitere Weihen – voraussichtlich in den USA – werden bald folgen.
Teilerfolg bei Lebensschutz
Wien. Erfreut über das vorläufige Moratorium bei der Förderung der Embryonenforschung mit EU-Geldern hat sich die „Aktion Leben“ gezeigt. Der Widerstand Österreichs gegen die Förderung von Forschung an embryonalen Menschen durch das 6. EU-Rahmenprogramm habe sich gelohnt, so Gertraude Steindl von der „Aktion Leben“. Die Bundesregierung dürfe sich jetzt jedoch „nicht zurücklehnen: Es fehlen noch immer klare gesetzliche Regelungen, die die Erzeugung von Embryonen durch Klonen verbieten“.