Wir wollen das d’Hondtsche Wahlsystem (das in Österreich erst bei den Reststimmen zur Anwendung kommt) zu einer Logikübung heranziehen. Nach dem d’Hondtschen System werden, um etwa die Mandatsverteilung zu ermitteln, die erreichten Stimmen der verschiedenen Parteien nebeneinander geschrieben und dann ansteigend durch 1, 2, 3 usw. dividiert. Wären zum Beispiel zehn Mandate zu vergeben, fallen diese jenen Parteien zu, die für die zehn höchsten Quotienten sorgen.
Nun unsere Logiknuss:Die Dreieckspartei erreicht 2/5 der Mandate, die Viereckspartei 3/8, die Kreispartei 1/6 und die Partei der Ellipsen 14 Mandate. Die Mandate werden nach dem d’Hondtschen System vergeben. Die gültig abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt: 1.000.560 für die Dreiecke, 938.333 für die Vierecke, 417.020 für die Kreise und 292.586 für die Ellipsen. Wie viele Parteien mussten mindestens noch kandidiert haben, wenn diese 40.127 Stimmen erhielten, was für kein Mandat reichte.