Die Rechtslage ist eindeutig: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat festgestellt, dass es eine Verpflichtung des Bundes zur Betreuung mittelloser Asylwerber gibt. Außerdem, so der OGH, haben Hilfsorganisationen oder auch die Länder ein Recht darauf, dass der Bund ihre Kosten für die Asylantenbetreuung übernimmt. Weil dem Innenministerium das nicht gefällt, ersetzt es eine widerrechtliche Maßnahme mit einer anderen rechtswidrigen Maßnahme. So kann es weiter die Menschen von der Bundesbetreuung ausschließen. Außerdem sollen Länder und Hilfsorganisationen keine Kosten ersetzt bekommen. Bis das alles beim OGH ausprozessiert ist, vergeht viel Zeit. Eine EU-Richtlinie sagt zwar schon jetzt, dass die Staaten verpflichtet sind, alle armen Asylwerber zu betreuen, aber das muss erst 2005 umgesetzt sein. Und bis dahin lässt Herr Strasser die armen Teufel im Regen stehen – die Caritas wird sich schon gratis um sie kümmern. Oder?
Hans Baumgartner
Ins Exil mit US-Hilfe
Mit Militärgewalt hat Präsident de Lozada seit Wochen versucht, die bolivianische Streikfront zu brechen: mehr als 80 Menschenleben war ihm sein Festhalten an der Macht wert. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat der Plan, Erdgas des Andenstaates unter dem Produktionspreis in die USA zu verkaufen. Doch das ärmste Land Lateinamerikas, zwei Drittel der Bevölkerung lebt in Armut, würde das Gas zum Kochen dringend selber brauchen. De Lozada, Boliviens reichster Mann und nun Ex-Präsident, sitzt mit US-Hilfe seit Samstag im Exil in Miami. Zurück gelassen hat er ein bitterarmes Volk, das einmal mehr auf den Trümmern eines Massakers von vorne beginnen soll.