Im Spätherbst 2002 hat Innenminister Ernst Strasser mittels einer Richtlinie Hunderte Asylwerber auf die Straße gestellt. Inzwischen hat das Höchstgericht festgestellt, dass diese Richtlinie gesetzeswidrig war. Geändert hat sich freilich nichts. Wieder rennen täglich mittellose Flüchtlinge den Hilfsorganisationen die Tür ein, weil das Innenministerium nicht bereit ist, seiner gesetzlichen Versorgungspflicht nachzukommen. Kein Flüchtling werde im Winter heuer auf der Straße stehen, versprach der Innenminister. Die Tatsachen sind leider anders. Die Behörden haben nach dem Recht vorzugehen, sagte Ernst Strasser in der TV-Pressestunde. Sie tun es aber nicht. Und der Innenminister putzt sich an Ländern und Gemeinden ab, die keine Quartiere bereitstellen. Dafür zuständig aber sind er und seine Behörde.