Die Gesundheits- und Sozialberufe haben sich österreichweit auf einen Kollektivvertrag geeinigt. Am 1. Juli 2004 wird er in Kraft treten.
Das Österreichische Hilfswerk nennt den Kollektivvertrag einen Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. Etwa 130 Organisationen mit 30.000 Mitarbeiter/innen in mehr als 100 Berufen im Gesundheits-, Behinderten- und Familienbereich sind damit unter einem gemeinsamen arbeitsrechtlichen Dach. Etwa das Hilfswerk, die Volkshilfe, das BBRZ in Linz, pro mente, Jugend am Werk und Teile der Lebenshilfe. Sehr unterschiedliche Ausgangslagen konnten vereinbart werden, was zu einer breiten sozialrechtlichen Absicherung führt.
Die Caritas hat schon vor zwei Jahren einen eigenen Kollektivvertrag in Kraft gesetzt. Diakoniewerk und Rotes Kreuz sind ebenfalls dabei, eigene arbeitsrechtlichen Rahmen auszuhandeln.Der Präsident der oö. Arbeiterkammer, Dr. Johann Kalliauer, stellte erst letzte Woche fest, dass Personal in der Alters- und Krankenbetreuung fehlt. Es fehle, weil die Arbeit schlecht bezahlt sei, die Arbeitnehmer/innen hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt seien und es oft Wochenarbeitszeiten bis zu 60 Stunden gebe. Beschäftigte kehrten deshalb nach wenigen Jahren dem Beruf den Rücken. Zu wenig neue Leute ergreifen den Beruf. Walter Marschitz, Geschäftsführer des Hilfswerkes Österreich, meinte, im mobilen Dienst gebe es die 60-Stunden-Woche nicht. Der kommende Kollektivvertrag gehe von einer 38-Stunden-Woche aus, nur unter bestimmten Bedingungen kann es zu einer 50-Stunden-Woche kommen – bei rasch erfolgendem Zeitausgleich. Zehn Stunden am Tag dürfen aber nicht überschritten werden!