Benita Ferrero-Waldner hat, nachdem ihre frühere Ehe kirchlich annuliert worden war, wieder geheiratet. Weil es sich bei ihr nicht um eine Staatsbürgerin wie du und ich handelt, sondern weil sie nach dem höchsten Amt im Staate strebt, ist der Fall brisant und in Folge dessen auch im Gerede.
Der schwarze Peter an der Sache wird von manchen jetzt der Kirche zugeschrieben. Hat sie im Falle der Präsidentschaftskandidatin milder geurteilt? Der Verdacht steht im Raum – ohne dass er wirklich widerlegt werden kann. Denn dazu müsste die Kirche Einsicht in die Prozessakten gewähren. Doch dieser Einblick in höchst private Dinge bleibt Unbefugten zu Recht verwehrt.
Kritiker sollten sich fragen: Sollte die Kirche im Falle von Prominenten tatsächlich anders – nämlich mit größerer Strenge – handeln, nur um zu verhindern, dass sie selbst in Schwierigkeiten kommt? Nur, weil jemand bekannt ist, strenger zu verfahren, wäre feige und ein Unrecht. „Ohne Ansehen der Person“ muss Kirche handeln, auch wenn sie dafür den schwarzen Peter zugespielt bekommt. Leben müssen die Betroffenen mit ihren Entscheidungen immer noch selbst. mf