Als historische Stunde feierten die 25 Regie-rungs- und Staatschefs der Europäischen Union vergangenen Freitag die Einigung auf eine Verfassung. Über die Qualiät dessen, was nun nach heftigem Ringen über Macht und Einfluss auf dem Tisch liegt, scheiden sich die Geister. Einige sind froh, dass wenigstens einige Grundanliegen wie die Stärkung des Parlaments, die Aufnahme der bisher unverbindlichen Grundrechtecharta und die Ausweitung der Materien für Mehrheitsbeschlüsse erreicht worden sind. Andere bedauern, dass einige der „scharfen Zähne“ nationalen Interessen geopfert wurden. So darf die Kommission nicht mehr ohne Zustimmung des Ministerrates gegen Defizitsünder vorgehen. Und einige wesentliche Bereiche wie etwa die Frage der höchst umstrittenen Steuerharmonisierung können weiter nur mit Einstimmigkeit beschlossen werden. Ein großer Wurf für ein starkes Europa ist diese Verfassung nicht. Und trotz aller Rücksichtnahme auf nationale Begehrlichkeiten ist auch nicht sicher, dass sie die kommenden Volksabstimmungen und Parlamentsbeschlüsse überstehen wird.