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Geruch des Misstrauens

Caritaspräsident Küberl zu den Asylgesetzen: eine unnötige Firewall
Ausgabe: 2005/11, Asyl, Prokop, Küberl, Greinöcker, Asylrecht, Haft
16.03.2005
Vergangene Woche schickte Innenministerin Liese Prokop den Entwurf zur Neuordnung des Asylrechtes aus. Caritaspräsident Franz Küberl hofft, dass ihr Verhandlungsangebot ernst gemeint ist.

Was sagen Sie zu der geplanten Neuordnung des Asylrechts?

Küberl: Auch wenn die geplante Novelle einige alte Caritas-Forderungen aufgreift, bin ich vom Grundduktus enttäuscht. Dieser Entwurf verströmt den Geruch eines großen Misstrauens gegenüber allen Asylsuchenden, so, als ob diese durchwegs mit unlauteren oder kriminellen Absichten kämen, denen man einen Riegel vorschieben muss. Das hat mit der Realität der meisten Asylwerber aber nichts zu tun.
Deshalb bin ich auch froh darüber, dass die Frau Innenminister mehrfach angekündigt hat, dass sie für Verhandlungen offen ist. Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Wir von unserer Seite werden jedenfalls sachliche Vorschläge einbringen.

Was sind für Sie die schwerwiegendsten Einwände?

Küberl: Ich möchte hier drei Punkte nennen: Zunächst einmal gibt es massive menschenrechtliche Bedenken – etwa was die Ausdehnung der Schubhaft auf unbegrenzte Zeit (bisher 6 Monate) bzw. deren Anwendung auf traumatisierte Personen oder unbegleitete Jugendliche angeht. Mein zweiter Einwand ist, dass dieses Gesetz aufgrund durchaus problematischer Einzelfälle völlig überreagiert und eine fremdenpolizeiliche Firewall hochzieht (Einschränkung der Bewegungsfreiheit etc.), die zwar sehr teuer ist, die uns in der Asylpolitik aber nicht wirklich weiterbringt. Denn das, wo es am meisten hapert, das sind qualitätsvolle und rasche Asylverfahren. Die geplante personelle Aufstockung der 2. Instanz ist zwar ein richtiger Schritt, aber er wird bei weitem nicht reichen.
Und drittens halte ich dieses Gesetz für kein gutes Signal an unsere europäischen Nachbarn, wie in einer aufgeklärten Demokratie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und soziale Verantwortung auch im Hinblick auf Asylwerber gelten. Wenn wir vor allem von unseren neuen EU-Nachbarn wollen, dass sie in der Asylpolitik höhere Maßstäbe anlegen, dann müssen wir ihnen auch zeigen, dass wir größten Wert auf gute Asylverfahren legen.

Was steht hinter den geplanten Verschärfungen?

Küberl: Vielleicht hat das etwas mit dem heranrückenden Wahltermin zu tun. Tatsache jedenfalls ist, dass wir durch die rückläufige Asylwerberzahl und die seit Mai geltende Unterbringungsregelung eine deutliche Entspannung im Flüchtlingsbereich haben. Ich möchte dafür auch jenen mutigen Landes- und Gemeindepolitikern und den vielen Helfer/innen vor Ort danken, die mit ihrem Einsatz gezeigt haben, dass man bei der Versorgung trotz mancher Probleme gute Lösungen finden kann. Ich hoffe, dass das auch für die anderen Fragen gilt und nicht die Scharfmacher den Ton angeben.

Interview: Hans Baumgartner

Im Blick: Für eine neue Asylpraxis

„Wir brauchen keine neuen Asylgesetze, sondern eine andere Praxis“, sagt die Caritas-Flüchtlingsbetreuerin Barbara Greinöcker. Das größte Problem seien die viel zu langen Asylverfahren. „Je länger die Leute bei uns leben, desto schwieriger ist es, sie dann doch wieder heimzuschicken.“ Daraus ergäben sich dann viele unnötige und sehr belastende Komplikationen und Härtefälle. Froh ist sie darüber, dass seit der Bund-Länder-Vereinbarung bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge ein riesiger Schritt nach vorne gelungen ist. „Die Caritas betreut in Oberösterreich 16 Flüchtlingseinrichtungen und es geht überall ohne größere Probleme, weil die Zusammenarbeit vor Ort gut und vertrauensvoll ist.“ Die Ausweitung der Schubhaft hält Greinöcker für den falschen Weg. „Das kann man mit einer ordentlichen Betreuung billiger und menschlicher haben.“

Zur Sache: Weniger Schutz und mehr Haft

Insgesamt sollen durch die geplante Neuordnung des Asylrechts sechs verschiedene Gesetze geändert werden. Die Caritas und die evangelische Diakonie sprechen von einem „massiven Rückschritt“. Roland Schönbauer vom UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR), fürchtet, dass diese Gesetzesnovelle menschenrechtswidrige „Lücken in das Sicherheitsnetz für Flüchtlinge“ reißen würde. Gerade deshalb habe der Verfassungsgerichtshof wesentliche Bestimmungen des alten Gesetzes aufgehoben.

Zu den Lücken im Rechtsschutz zählt Schönbauer: den Abbruch von Berufungsverfahren wegen Formalfehlern (versäumte Fristen etc.). Wenn man bedenke, dass wegen der schlechten Verfahren in der ersten Instanz 60 Prozent der Berufungen Erfolg haben, ist ein Ausschluss aus Formalgründen ein massiver Schutzverlust; die Möglichkeit zur Abschiebung während laufender Verfahren (vor allem wenn es um die Feststellung der Zuständigkeit für das Asylverfahren/Dublinverfahren geht); die Weitergabe von Personendaten an die ehemaligen Heimatstaaten, was zu massiven Bedrohungen für die Familien bzw. zu einer Verunmöglichung der Rückkehr führen könnte.
Besonders scharf kritisieren Caritas und UNHCR die Ausweitung der Schubhaft. Dadurch können Flüchtlinge nicht nur leichter und länger in Schubhaft genommen, sondern auch von der Hilfe durch NGOs und von der Rechtsberatung ausgeschlossen werden. Dass auch traumatisierte Flüchtlinge nicht vor Schubhaft und Abschiebung sicher sind, sei inakzeptabel, betont Schönbauer.

Information: www.bmi.gv.at/begutachtungen/
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