Mancher Urlaub hat Mängel. Beschwerden, berichtet die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer, sind nicht selten. Wie es Familie K. erging, ist leider kein Einzelfall.
Familie K. hat mit ihren beiden Kindern eine 14-tägige Pauschalreise nach Antalya, in einem Vier-Sterne-Hotel „All Inclusive“, gebucht. Es kam zu Pannen: Der Abflug von Linz fand erst mit acht Stunden Verspätung statt. Das gebuchte Hotel war überbucht. Familie K. kam in ein anderes Hotel. Zwischen Hotel und Strand war eine vielbefahrene Straße. Der Rückflug ging nur bis Salzburg. Familie K. musste sich die Bahnfahrt nach Linz selbst bezahlen. Die Familie wandte sich an die AK-Konsumenteninformation in Linz. Die AK-Experten rieten, die aufgetretenen Mängel mittels eingeschriebenen Briefes direkt beim Reiseveranstalter zu reklamieren und eine Preisminderung geltend zu machen. „Der Reiseveranstalter muss, unabhängig von einem Verschulden, aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung für die aufgetretenen Mängel einstehen“, sagt die AK. Es besteht Anspruch auf eine Entschädigung in bar. So kann bei Pauschalreisen für Flugverspätungen über vier Stunden eine Preisminderung verlangt werden.
Rat und Info: Tel.: 050/6906-2,www.ak-konsumenten.info,konsumenteninfo@ak-ooe.at