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Im Tod mit Gläubigen vereint

Genaue Befolgung des Begräbnis-Ritus hat im Islam hohen Stellenwert
Ausgabe: 2006/10, Islam, Muslim, Tod, Begräbnis, Mekka, Rechte
09.03.2006
- Kirchenzeitung der Diözese Linz
Durch den Kopftuch-Streit an einer Linzer Volksschule sind die religiösen Vorschriften, Sitten und Gebräuche der Muslime wieder einmal zum Thema öffentlichen Interesses geworden. Die KIZ greift die islamischen Regeln rund um Tod und Begräbnis auf.

„Das letzte Wort auf den Lippen eines sterbenden Muslim sollte das Glaubensbekenntnis sein”, sagt Abdullah Ortner. Er ist Angestellter des Linzer Bestattungsunternehmens von Muhammed Merah, das für sich in Anspruch nimmt, Bestattungen genau nach dem islamischen Recht durchführen zu können. So sprechen die Bestattungs-Mitarbeiter beim Betreten des Raums, in dem der Tote liegt, nochmals das Glaubensbekenntnis und ein Bittgebet, dass Gott der Seele des Verstorbenen gnädig sein möge. Vorgesehen ist im islamischen Recht, dass der Tote innerhalb von vierundzwanzig Stunden begraben werden soll.

So rasch wie möglich. Da in Österreich aber 48 Stunden zwischen Tod und Begräbnis vergehen müssen, sucht das Bestattungsunternehmen um Fristverkürzung an – wenn es überhaupt notwendig ist. Die Trauerfamilie kann sich in der westlichen Industriegesellschaft zumeist unmöglich innerhalb der vorgesehenen Tagesfrist versammeln.

Waschung ist gottesdienstliche Handlung. Einen hohen Stellenwert hat die Waschung des Toten, die von Gebeten begleitet ist. Im Linzer Stadtfriedhof St. Martin ist hierfür ein eigener Raum eingerichtet. Rund eine Stunde dauert die Zeremonie, die meist ein Geistlicher und – wenn möglich – ein Angehöriger des Verstorbenen durchführen soll. Zum Abschluss wird der Tote in Tücher gewickelt. So sollte er auch beerdigt werden, was aber das staatliche Gesetz verbietet. Ein Sarg ist Pflicht und wird auch verwendet.

In Richtung Mekka. Die Grundtendenz der Vorschriften zielt auf eine möglichst intensive Beteiligung der männlichen Familie des Verstorbenen: So sollte sie selbst das Grab ausheben und ebenso wieder schließen. Geblieben ist davon, dass man symbolisch eine Schaufel Erde in das Grab wirft. Der Tote wird mit dem Kopf Richtung Mekka bestattet. Den islamischen Rechtsvorschriften entsprechend begraben zu sein, ist für die Muslime ein enorm hoher Wert, erklärt die Islamexpertin Elisabeth Dörler. Darum lassen sich so gut wie alle Muslime aus der Türkei in die alte Heimat überführen, um dort beerdigt zu werden.

Josef Wallner
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