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Existenzrecht vor Steuerpflicht

Der Katholische Familienverband legt sein Familien-Steuermodell vor
Ausgabe: 2008/20, Existenzrecht, Steuerpflicht, Katholischer Familienverband, Regierungsparteien, pflegebedürftige Angehörige, Rosina Baumgartner, Kinderabsetzbetrag, Familien, Existenzminimum
14.05.2008
- Hans Baumgartner
Die Steuerreform 2010 soll eine Entlastung der Familien bringen. Darin sind sich die Regierungsparteien einig. Ob es nur Bösel sein werden oder doch ein ordentliches Stück vom Kuchen, ist derzeit noch ungewiss. Der Katholische Familienverband stellte eine interessante Rechnung auf.
Vergangenen Freitag legten Johannes Fenz und Rosina Baumgartner vom Katholischen Familienverband (KFÖ) ihre Berechnungen zur Steuerreform 2010 vor. „Wir wollen mit diesen Zahlen den Politiker/innen vor allem einmal die Augen öffnen, wie weit wir von einer gerechten Steuerbehandlung von Familien mit Kindern bzw. pflegebedürftigen Angehörigen entfernt sind“, sagt Baumgartner. „Es gibt kaum eine staatliche Sozialleistung, wo nicht danach gefragt wird, wie viele Personen von welchem Einkommen leben müssen. Geht es um die Berechnung der Steuer, so spielt das fast keine Rolle“, meint die Generalsekretärin des Familienverbandes.

Existenzminimum. Die Berechnungen des Katholischen Familienverbandes gehen davon aus, dass der Staat bereits jetzt bei jedem Steuerpflichtigen einen Betrag von 10.000 Euro im Jahr steuerfrei stellt. Das entspricht in etwa dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Pensionisten (abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge). In Österreich gilt das als Existenzminimum, das ein Mensch zum Leben braucht, ohne unter die Armutsgrenze zu fallen. Nach Ansicht des Familienverbandes sollten für jedes versorgungspflichtige Kind mindestens 5000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt werden. Beim derzeit gültigen Mindeststeuersatz von 38,33 Prozent sind das 1916,5 Euro pro Jahr. Das würde eine Verdreifachung des bisher geltenden Kinderabsetzbetrages von 610,8 Euro (ohne Zuschläge) bedeuten. Bei 1,9 Millionen Kindern würde das 2,45 Milliarden Euro an Steuereinnahmen kosten. Für nichterwerbstätige Ehepartner soll, wenn entsprechende Betreuungsleistungen vorliegen (s. unten), ein Steuerfreibetrag von 7000 Euro gelten. Das wäre nach KFÖ-Rechnung eine Steuerersparnis von 2683,1 Euro im Jahr. Der KFÖ tritt für fixe Absetzbeträge ein, die direkt von der Steuer abgezogen werden. Damit wäre die Entlastung für alle Steuerpflichtigen gleich hoch. Über die Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen (Negativsteuer) in dieses Modell müsste verhandelt werden.
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