Angesichts steigernder Zahlen bei Feuerbestattungen erinnert die Glaubenskongregation daran, dass Erdbestattung die angemessenste Form sei, den Glauben an die leibliche Auferstehung auszudrücken. Nicht verboten seien kirchliche Riten bei der Feuerbestattung, außer diese sei als Zeichen gegen den christlichen Glauben gemeint. Die Asche müsse an einem heiligen Ort (Friedhof, Kirche) aufbewahrt werden. Sie in Wohnräumen aufzubewahren sei verboten, außer der Ortsbischof erlaube dies wegen schwerwiegender Umstände. In Abgrenzung zu pantheistischen, naturalistischen und nihilistischen Anschauungen ist es nicht erlaubt, die Asche auf dem Land, im Wasser, in der Luft oder auf andere Weise auszustreuen oder sie in Objekten (z. B. Schmuck) aufzuheben. Ein kirchliches Begräbnis sei zu verweigern, falls sich der Verstorbene aus Gründen, die dem Glauben widersprechen, für das Ausstreuen der Asche entschieden habe.