Mit großer Mehrheit hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages empfohlen, die NS-Urteile wegen Kriegsverrates aufzuheben. Der unbestimmte Tatbestand des Kriegsverrats habe sich als Instrument der NS-Justiz erwiesen, um nahezu jedwedes politisch missliebige Verhalten als „Verrat“ zu brandmarken und mit dem Tode bestrafen zu können. Wegen „Kriegsverrats“ wurden sowohl Soldaten verurteilt, die Befehle verweigerten oder desertierten, als auch zahlreiche unliebsame Zivilisten. Deutschland schließt damit die letzte Lücke in der Rehabilitierung von Opfern der NS-Justiz. Österreich hinkt hier noch weit nach.