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Gesetz macht Behinderte zu gläsernen Menschen?

Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegedokumentation soll Qualität der Pflege sicher, doch sie hat auch Schattenseiten
Ausgabe: 2010/02, behinderte, Gesetz, Pflegedokumentation, Pflege, Unbehagen, Spielraum, Moosbrugger
18.01.2010
- Matthäus Fellinger
Wie lange heute morgen meine Körperpflege gedauert hat und was genau dabei gemacht wurde, ist meine Privatsache. Nicht, wenn ich wegen einer Behinderung Pflegeleistungen beanspruche. Da wird das alles dokumentiert. Ob ich will oder nicht.

Seit Herbst 2009 erleben es auch die Bewohner/innen der CASA – einer Außenstelle des Behindertendorfes Altenhof (assista) in Linz. Hier leben Menschen mit Behinderungen in eigenen Wohnungen, die ihnen ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen. Doch eine Betreuung durch Pflegekräfte ist rund um die Uhr möglich.
Brigitte Moosbrugger lebt hier. Früher wohnte sie in Altenhof, doch seit der Gründung des CASA 1997 genießt sie das weitgehend selbstständige Leben in der eigenen Wohnung. Zweieinhalb Stunden Pflege nimmt sie täglich in Anspruch – für Dinge, die sie als Rollstuhlfahrerin mit ihren körperlichen Einschränkungen eben nicht selbst bewältigen kann. Ansonsten lebt Brigitte Moosbrugger selbstständig.
Was in der Pflegezeit geschieht, das müssen die Pfleger/innen seit Herbst 2009 genau dokumentieren. Im Dorf in Altenhof selbst wird die Pflegedokumentation“ schon länger durchgeführt. Schließlich ist sie im Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz vorgeschrieben und gilt für alle Pflegeeinrichtungen. Diese Dokumentation hat Urkundencharakter und dient als Beweis für geleistete Pflege. Sie kann bei späteren Verfahren herangezogen werden, sollte es zu Fehlern gekommen sein. Laut Gesetz haben die Betroffenen selber, die Arbeitgeber der Pflegepersonen, aber auch Angehörige das Recht auf Einsichtnahme.

Es gibt Unbehagen. Dr. Heinz Mairhofer von der Geschäftsführung bei „assista“ kann das Unbehagen betroffener Menschen mit Behinderungen verstehen. Gemeinsam mit ihnen soll deshalb nach Wegen gesucht werden, wie der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen mit der Gesetzeslage in Einklang gebracht werden kann.
„Ich finde das als Diskriminierung“, sagt Brigitte Moosbrugger klipp und klar. Sie möchte sich so behandelt wissen wie jeder andere Mensch auch. Sie ist berufstätig als Ausbildungsleiterin für „Persönliche Assistenz“. Früher haben die Pfleger/innen nur die Zeit aufgeschrieben. Jetzt müssen sie die einzelnen Tätigkeiten genau dokumentieren.
Diese Dokumentation – fürchtet Moosbrugger – könnte einmal dazu herangezogen werden, ihr die Selbstständigkeit abzusprechen. Das Einsichtsrecht durch Angehörige hält sie unter diesem Gesichtspunkt für problematisch. In Altenhof können jedoch, versichert Mairhofer, Sachwalter, nicht aber Angehörige Einsicht nehmen.

Gesetz lässt Spielraum. Ein Spielraum für mehr Persönlichkeitsschutz scheint im Gesetz allerdings vorhanden, muss die Dokumentation doch nur „auf geeignete Weise“ erfolgen. Doch was ist alles „geeignet”? Dr. Mairhofer könnte sich vorstellen, den Aspekt der Selbstverantwortung stärker zu berücksichtigen. Mit behinderten Menschen und auch mit Pfleger/innen soll hier nach praktikablen Lösungen gesucht werden.

Reaktion auf Skandale. Die relativ strikten Bestimmungen des Gesetzgebers sollten Pflegeskandalen, wie sie im Krankenhaus Lainz in den Neunziger-Jahren und 2003 vorgekommen sind, vorbeugen. Damals blieben Patient/innen im Geriatriezentrum Lainz unzumutbar lange ohne Pflege sich selbst überlassen. Die Politik reagierte mit dem neuen Pflegegesetz. Die darin enthaltenen Dokumentations-Bestimmungen sollten dem Schutz von Pflegebedürftigen dienen. Jede Pflegehandlung muss dokumentiert sein. Doch damit werden die Betroffenen lebenslang zu „gläsernen Menschen“.

Viel Bürokratie. Andrea Fröschl, ebenfalls Bewohnerin in der CASA in Linz, findet den hohen Zeitaufwand, den die Dokumentation erfordert, problematisch.
Dokumentiert wird mit dem Computer. Samt jeweiligem Einloggen und Ausloggen ist da gleich einmal eine halbe Stunde am Tag nur für das Dokumentieren dahin. Zeit, die die Pflegebedürftigen lieber für anderes verwendet wissen würden. Und: Wie lässt sich ein Gespräch dokumentieren? Es könnte den Anschein erwecken, ein Pfleger oder eine Pflegerin wäre nicht fleißig genug gewesen.
Dass bei medizinischen Fragen dokumentiert wird, welche Maßnahmen genau gesetzt wurden oder welche Medikamente verabreicht wurden, scheint auch Betroffenen plausibel. Doch darüber hinaus – meint Brigitte Moosbrugger – sollte eigentlich der Zeitaufwand als Dokumentation genügen. Da diese Dokumentationen ja von den Pflegenden selbst durchgeführt werden, bezweifelt sie die Stichhaltigkeit im Streitfall: „Wer dokumentiert schon eigene Fehler!“

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