Fachleute der evangelischen und der katholischen Kirche haben kürzlich in Wien bei einer Enquete über Verbesserungen ihrer Schubhaftseelsorge beraten.
Ziel der Enquete war es, einen Vertrag mit dem Innenministerium vorzubereiten, der Rahmenbedingungen dafür sichert, wie die beiden Kirchen ihrer rechtlich zugesicherten Seelsorgetätigkeit in Gefängnissen und Polizeianhaltestellen besser als derzeit nachkommen können. Dass dies eine unverzichtbare Aufgabe der Kirchen sei, betonten der Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer (er ist innerhalb der Österreichischen Bischofskonferenz für die Caritas und die Ökumene zuständig) und der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker.
Flucht ist kein Verbrechen. Caritas und Diakonie – sie hatten die Schubhaft-Enquete auf Ersuchen der beiden Kirchenleitungen vorbereitet – berichteten im Vorfeld über „menschenunwürdige“ Zustände in österreichischen Schubhaftanstalten. „Flucht ist kein Verbrechen“, sondern der „Hilferuf Not leidender Menschen, die in Österreich Schutz suchen“, so Caritas-Präsident Franz Küberl. Flüchtlinge dürften nicht pauschal kriminalisiert werden, wie für alle müsse die Unschuldsvermutung gelten. Betroffene hätten das Recht auf ein faires und rasches Verfahren, unterstrich Küberl. Mit der jüngsten Fremdenrechtsnovelle wurden in Österreich die Gründe für Schubhaft erneut ausgeweitet. Haftbedingungen für Schubhäftlinge seien schlechter als bei verurteilten Verbrechern, so der Caritas-Präsident.
Verträge nicht verlängert. Diakonie-Direktor Michael Chalupka wies auf die jüngste Kritik des Anti-Folter-Komitees des Europarates an der Schubhaftpraxis in Österreich hin. Betroffenen würden Rechte vorenthalten, die für Verbrecher als „selbstverständlich“ gelten: Schubhäftlinge hätten keine Rechtsberatung, wüssten oft nicht, warum sie inhaftiert sind, oft gebe es keine geeigneten Dolmetscher, die Besuchszeit beschränke sich auf eine halbe Stunde pro Woche, 23 Stunden pro Tag seien sie in ihre Zelle gesperrt. Kritik übte der Diakonie-Direktor auch an der Tatsache, dass das Innenministerium die Verträge von Diakonie und Caritas für die Schubhaftbetreuung nicht verlängerte und die jetzige Praxis unzureichend sei. (Siehe Kopf der Woche)