Der Vatikan hat am Montag die seit 2003 gültigen Richtlinien für das kirchenrechtliche Vorgehen bei Missbrauchs-Anschuldigungen im Internet veröffentlicht. Demnach ist jede Diözese verpflichtet, jedem Hinweis auf sexuellen Missbrauch durch Geistliche nachzugehen, „staatliche Gesetze zur Meldung von Vergehen sollten stets befolgt werden“, und die Bischöfe sind aufgefordert, zum Schutz potentieller Opfer schon während der Voruntersuchung den verdächtigten Priestern Beschränkungen aufzuerlegen. Für das kirchenrechtliche Verfahren gibt es – je nach Schwere – mehrere Stufen bis zur direkten Laisierung durch den Papst.