Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat vergangene Woche den 47 Mitgliedsstaaten die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in ihren Gesetzen empfohlen. Den Paaren müsse auch ermöglicht werden, Verantwortung für eventuell vorhandene Kinder eines der Partner zu übernehmen. Die vom Katholischen Laienrat geforderte klarere Abgrenzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gegenüber der Ehe wurde nicht getroffen. Die ursprüngliche Forderung auf ein Adoptionsrecht wurde hingegen fallen gelassen. An der Abstimmung nahmen nur 81 der 318 Abgeordneten teil, 51 waren dafür.