Am 1. Oktober ist die Mindestsicherung in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Sozialhilfe. Das Oö. Mindestsicherungsgesetz (Oö. BMSG) wurde am 7. Juli 2011 beschlossen, womit die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung, umgesetzt wurde. Für Alleinstehende beträgt die Leistung 822 Euro im Monat, für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften 1.158 Euro, zwölf Mal pro Jahr. Für Sozialreferent LH-Stellvertreter Josef Ackerl ist die Mindestsicherung ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung der Armut und für die Integration in den Arbeitsmarkt. Anspruch auf Mindestsicherung haben Personen, die aus ihrem Einkommen und Vermögen ihren Lebensunterhalts- und Wohnbedarf nicht abdecken können. Die Mindestsicherung bezieht die Betroffenen in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Ein Regress entfällt oder ist eingeschränkt. Außerdem gibt es Unterstützungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration.
Anträge sind bei den Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Magistraten, Sozialberatungsstellen bzw. beim AMS oder bei der Landesregierung einzubringen.Oberösterreichs Arbeiterkammerpräsident Dr. Johann Kalliauer begrüßt die Mindestsicherung (siehe links) als wichtigen Schritt gegen die Armut. Weitere Schritte müssten folgen: Etwa die Erhöhung der Mindestsicherung, ein höheres Arbeitslosengeld und der Mindestlohn.