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Immer mehr Schulen setzen auf rigorose Handyverbote

Mobile Telefone in Schulen sind unbestritten ein Störfaktor im Unterricht. Handy-Skeptiker warnen vor gesundheitlichen Schäden. Die handyfreie Schule macht deshalb Schule.
Ausgabe: 48/2011, Schule, Handy, Handyverbot, Ortung, Störung, Gesundheit
19.12.2011
© contrastwerkstatt - Fotolia
Im Gesetz steht: Alles, was den Unterricht stört, hat im Klassen­zimmer nichts verloren. Ein generel­les flächendeckendes Handy-Verbot gibt es zwar nicht in Österreich, die handyfreie Schule liegt aber im Trend. So macht Konsumentenschutz-Landesrat Rudi Anschober (Grüne) Stimmung für handyfreie Schulen. Er führt dabei auch Gesundheitsargumente ins Feld. Es gebe bis jetzt keine Untersuchungen langfristiger Auswirkungen des Handygebrauchs bei Kindern und Jugendlichen – daher sollte man aus Gründen der Vorsorge den Gebrauch bei Kindern einschränken. Darüber hinaus mache Mobbing mittels Handy Schwierigkeiten. Störende Handy-Filmchen. Immer mehr Schulen in Oberösterreich setzten auf teils rigorose Handyverbote, wie eine Erhebung im Auftrag von Rudi Anschober ergeben hat. Schüler/innen des BRG Wagrain in Vöcklabruck dürfen etwa das Handy nur in ganz dringenden Fällen benützen. Noch strenger ist man zum Beispiel in der Hauptschule Waizenkirchen und im BRG Solarcity Linz, wo man Handys zum absoluten Tabugegenstand deklariert hat. Der Direktor der Hauptschule Waizenkirchen, Fritz Gattringer, sagt zum Verbot: „Die Maßnahme haben wir mit den Eltern beschlossen, weil es während des Unterrichts durch Fotografieren und Filmen immer wieder zu Unterbrechungen gekommen ist.“ Handy-Ortung. Wie der Gebrauch von Handys sinnvoll gesteuert werden kann, hat unterdessen auch das jüngste Jugendparlament am vergangenen Wochenende in Wien beschäftigt. Schüler/innen gingen der Frage nach, ab welchem Alter es erlaubt sein soll, der Handyortung zuzustimmen. Denn manche Handy-Apps funktionieren nur, wenn der Standort bekannt gegeben wird. Das Ergebnis des Jugendparlaments: Ab 16 können Menschen selber entscheiden, ob ihr Handy geortet werden kann, zwischen 14 und 16 dürfen Eltern diese Einwilligung geben, aber „nur im Einvernehmen mit den Kindern und Jugendlichen“.
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