Der neue Präsident des Oberlandesgerichtes, Dr. Johannes Payrhuber-Wolfesberger, will einen schon seit Längerem diskutierten Einsparungsplan in die Tat umsetzen: Bezirksgerichte außerhalb von Bezirksstädten sollten zusammen gelegt werden. Etwa ein Dutzend Gerichte wären davon betroffen.
Dr. Johannes Payrhuber nennt Kosten, die der Staat bei Gerichtszusammenlegungen einsparen könnte, nicht nur Mietkosten. Payrhuber führt vor allem die hohen Sicherheitskosten ins Treffen, ebenso die Ausstattungskosten der Arbeitsplätze. Alle Gerichte brauchen Eingangskontrollen. Jährlich werden dort mehr als 350 Schusswaffen sowie Tausende andere Waffen abgenommen.
50 Kilometer bis zum nächsten Gericht. Viele betroffene Gerichte – die Rede ist vor allem von Bad Ischl, Frankenmarkt, Lambach, Leonfelden, Mauthausen, Peuerbach, Pregarten, Weyer und Windischgarsten – argumentieren gegen die Sparpläne und für den Weiterbestand. So weist etwa der Vorsteher und alleinige Richter des Bezirksgerichtes Windischgarsten, Dr. Reinhard Füßl, darauf hin, dass er in diesem Gericht zu 140 Prozent ausgelastet ist. Füßl arbeitet, weil das BG Windischgarsten zu klein ist, zusätzlich im BG Kirchdorf. Durch die Kleinheit des Gerichtes gelinge es, viele Verfahren kurz zu gestalten. Würde das kleine Gericht schließen, hieße das für manche Leute, bis zu 50 Kilometer fahren zu müssen, um zum Gericht zu kommen.
Einmal im Leben. Durchschnittlich hat ein Oberösterreicher bzw. eine Oberösterreicherin einmal im Leben etwas bei Gericht zu tun, hält es Präsident Payrhuber für keine große Belastung, wegen Gerichts-Sachen weiter fahren zu müssen. Bei den Bezirkshauptmannschaften, wohin die Bürger öfter müssten, werde das ja auch in Kauf genommen. Es gebe aber Personen, die viel häufiger bei Gericht zu tun haben und die eher zu den weniger mobilen Menschen im Land gehören, hält dem Dr. Füßl entgegen. Er nennt die Rechtsfragen Scheidung, Obsorge und Sachwalterschaft. Sachwalter von älteren Menschen etwa sind häufig deren Ehepartner/innen. Auf Anfrage der KirchenZeitung sagt die Geschäftsführerin der Caritas für Menschen in Not, Mag. Alexandra Riegler-Klinger, dass bei den Caritas-Klienten die Frage „Zugang zu den Gerichten“ kein vorrangiges Thema sei.
Spezialisierung als Vorteil. Zusammen gelegte Bezirksgerichte sollten mit etwa drei Richter/innen und den weiteren Mitarbeiter/innen besetzt sein. Die Gesetze würden rasch novelliert, das EU-Recht ist zu berücksichtigen. Die Rechtssprechung werde komplizierter, da sei es gut, wenn sich Richter spezialisieren können, meint Payrhuber, der die Aussage von Dr. Füßl bestätigt: Auch viele kleine Gerichte leisten Hervorragendes. Das sei aber nicht eine Folge der Kleinheit, sondern der dort tätigen Menschen. Mag. Herbert Ratzenböck war bis 2010 Vorsteher des BG Leonfelden und ist seither am Landesgericht Linz. Er gibt zu bedenken, dass im Koordinierungsaufwand bei plötzlich auftretenden Ausfällen ein Nachteil kleiner Gerichte bestehe – bei Krankheit zum Beispiel. Kosten entstünden auch durch Reisegebühren der Richter, die an mehreren Gerichten zu tun haben. Aber wo dann die Gerichte zusammengelegt werden, sei eine andere Frage, sagt Ratzenböck; eine Frage der Politik.