Mit Spannung und großen Erwartungen blickt die katholische Welt auf das am Sonntag in Rom beginnende Synodentreffen zu den Themen Ehe und Familie. Aber was ist die Bischofssynode und was kann sie leisten? Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten.
Sie ist ein von Papst Paul VI. 1965 eingerichtetes beratendes Gremium, das dem im Zweiten Vatikanischen Konzil gestärkten Gedanken der Kollegialität der Bischöfe Rechnung tragen soll (Paul VI. wird am Ende der heurigen Versammlung seliggesprochen). Rechtsverbindliche Beschlüsse kann sie nur durch Ermächtigung des Papstes fassen. Im Alltag werden die einzelnen Versammlungen der „Dauereinrichtung“ Bischofssynode als Synoden bezeichnet. Es gibt ordentliche Generalversammlungen wie die Familiensynode im Herbst 2015. Dazu kommen außerordentliche Generalversammlungen wie die heurige. Lokal begrenzt gibt es Sonderversammlungen.
Welche Erfahrungen gab es mit der Synode?
Unter der Hand gab es immer wieder Klagen über die Verfahrensordnung. Die konkreten Auswirkungen auf den Kurs der Kirche werden von Beobachtern bisher als eher bescheiden angesehen. Eine Erwartung ist, dass sich das unter Papst Franziskus ändert. Dazu wurde die Verfahrensordnung geändert. Es soll ein freier Meinungsaustauch möglich sein.
Wie werden die Familiensynoden ablaufen?
Bei der heurigen außerordentlichen Synode (5. bis 19. Oktober) soll zunächst das bereits veröffentlichte Arbeitsdokument diskutiert werden. Dieses entstand auf Grundlage der weltweiten Umfrage, an der sich in Österreich rund 30.000 Menschen beteiligt haben. Entscheidungen werden für heuer noch nicht erwartet. Das Thema wird dann im Herbst 2015 bei der Ordentlichen Generalversammlung wieder aufgegriffen. Erst danach wird es – wahrscheinlich erst 2016 – ein abschließendes Dokument geben.
Wer nimmt an der Versammlung heuer teil?
Es sind 191 Bischöfe und 62 weitere Teilnehmer eingeladen, darunter Theolog/innen und Ehepaare. Insgesamt nehmen 30 Frauen teil.
Wer vertritt Österreichs Kirche?
An der heurigen Synodenversammlung nimmt für Österreich der Wiener Kardinal Christoph Schönborn teil. Wer Österreichs Vertreter 2015 sein wird, ist noch unklar.
Geht es nur um das Thema der wiederverheirateten Geschiedenen?
Keineswegs, auch wenn dieses Thema in der Öffentlichkeit dominiert. Es geht unter anderem auch um Patchwork-Familien, homosexuelle Partnerschaften, die Sexualmoral (Empfängnisregelung), die Gefahren für die Stabilität von Familien (materielle Armut, Arbeitswelt, Migration), nichteheliche Lebensgemeinschaften, Gewalt, die Situation älterer Menschen sowie junger lediger Mütter oder die Weitergabe des Glaubens. Zudem werden Themen diskutiert, die in anderen Erdteilen dringlicher sind als in Europa, etwa die Stellung der kirchlichen Ehe angesichts von Kulturen, welche die Polygamie unterstützen.
Welche Positionen stehen sich beim Thema wiederverheiratete Geschiedene gegenüber?
Auf der einen Seite stehen jene, die für die Beibehaltung des offiziellen Status quo sind: Demnach können wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion zugelassen werden, weil laut dem Schreiben „Familiaris consortio“ ihre „Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht“, stehen. Es gibt eine Ausnahme: Wenn aufgrund von Kindern die neue Verbindung nicht gelöst werden kann, können Betroffene zur Beichte und dann zur Kommunion gehen, wenn „sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben“. Es ist bekannt, dass die pastorale Praxis oft anders ist. Auf der anderen Seite stehen Reformvorstellungen, die Kardinal Walter Kasper ausgesprochen hat. Er fragte: Kann man jemanden, der das Versagen in der ersten Ehe bereut und die Situation geklärt hat, der zudem Verbindlichkeiten einer neuen Ehe nicht ohne neue Schuld lösen kann, nach einer Zeit der Neuorientierung das Sakrament der Buße und die Kommunion verweigern? Kasper sagte, dass dies nur von Fall zu Fall zu entscheiden sei.
Bleibt es bei der Unauflöslichkeit der Ehe?
Ja. Zwar heißt es im Arbeitspapier, es gäbe Vorschläge, „die Praxis einiger orthodoxer Kirchen zu bedenken, die, ihrer Meinung nach, den Weg zu einer zweiten oder dritten Ehe mit Bußcharakter öffnen“. An sich wird aber die Unauflöslichkeit der Ehe betont.
Gibt es Alternativvorschläge?
Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Müller, sieht keine Reformmöglichkeit bei wiederverheirateten Geschiedenen. Er schlägt eine Vereinfachung der Eheannulierungsverfahren vor: Heute wüssten viele Brautleute gar nicht, was Ehe überhaupt bedeute, daher seien vielleicht mehr Ehen als früher ungültig. Walter Kasper sieht eine Ausweitung der Eheannulierung nicht als Lösung an: „Damit würde der fatale Eindruck erweckt, die Kirche nehme auf unehrliche Weise in Wirklichkeit Ehescheidungen vor.“
Was erwarten sich die Laienvertreter?
Der Katholische Laienrat Österreichs hofft, dass die „Kluft zwischen Lehre und Leben“ überwunden werden kann. Gerda Schaffelhofer, Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich, hofft auf neuen Mut, mehr Barmherzigkeit und auf ein Wort der Entschuldigung für „die vielen Akte der Unbarmherzigkeit, die Menschen verletzt haben“.