2. Teil über die Amtsbezeichnungen in den Pfarren: Laienämter
Ausgabe: 2008/35, Pfarren, Laien, Laienpersonal
27.08.2008 - Paul Stütz
Für heftige Diskussionen sorgte in der jüngeren Vergangenheit, was Pastoralassistent/innen und Pfarrassistent/innen dürfen und was nicht. Ein kurzer Überblick über die Kompetenzen des Laienpersonals.
Pastoralassistent/innen sind theologisch ausgebildete Frauen oder Männer, die in einer Gemeinde den jeweiligen Pfarrer unterstützen. Das geschieht beispielsweise durch die Leitung von Wortgottesdiensten und die Begleitung und Leitung von Gruppen wie Ministranten, Jungschar oder Jugend.
Zuständig für die Seelsorge. Komplizierter wird die Sache bei den Pfarrassistent/innen, von denen derzeit knapp 50 in der Diözese Linz tätig sind (davon ein Drittel Frauen): Diese sind für die Seelsorge in jenen Gemeinden zuständig, in denen kein eigener Pfarrer zur Verfügung steht. Sie arbeiten mit einem priesterlichen Pfarrmoderator zusammen, der jene Aufgaben übernimmt, für die die Weihe Bedingung ist: die Spendung der Sakramente.
„Keine reinen Verwalter“. Kirchenrechtlich wird den Pfarrassistenten zwar „wesentliche Leitungsverantwortung“ zugestanden, dies darf jedoch keine seelsorgliche Leitung sein. Es ist eine Formulierung, die bei vielen Pfarrassistenten Unverständnis erzeugt. Zum Beispiel bei Mag. Thomas Pree, der ab 1. September Pfarrassistent in Mauthausen sein wird: „Die Hautaufgabe des Pfarrassistenten ist die Seelsorge. Wir sind keine reinen Verwalter.“ Pfarrassistent/innen sind für die Gläubigen erste Ansprechpartner/innen, sie organisieren das pfarrliche Leben und gestalten Gottesdienste. Noch weiter in seiner Kritik geht der deutsche Fundamentaltheologen Prof. Jürgen Werbick. Er meint, dass viele Pfarrassistent/innen de facto die Gemeindeleitung innehaben. In diesen Fällen ist er dafür, Pfarrassistent/innen zu Priestern zu weihen. Pree hofft, dass sich in absehbarer Zeit das Ständedenken „Laien – Kleriker“ wandelt in eine Orientierung daraufhin, was die einzelnen Pfarrgemeinden für ihre Lebendigkeit brauchen. „Wollen die Pfarrgemeinden leben, braucht es dafür beauftragte Christen und Christinnen zur Leitung, auch zur Leitung der Sakramente“, so Pfarrassistent Pree.
Der Streit um die Taufe. Insbesondere die Frage, ob das Taufsakrament auch durch Pfarrassistent/innen bzw. Pastoralassistent/innen gespendet werden darf, sorgte in der Diözese Linz im Frühjahr für Kontroversen (die KirchenZeitung berichtete). So gab es bis vor Kurzem eine Regelung, die es den Laientheologinnen unter gewissen Umständen erlaubte, Kinder zu taufen. Bischof Ludwig Schwarz hat die im Kirchenrecht verankerte Ausnahmepraxis der Diözese beendet.
Lesen Sie nächste Woche: 3. und letzter Teil der Serie. Diakone und Ordensschwestern in den Pfarren