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Mit der stufenweisen Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienstfeiern ist es ab sofort auch den Kirchenchören erlaubt, unter Einhaltung von Schutzbestimmungen ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Die behördlichen Vorschriften – insbesondere der Mindestabstand von derzeit einem Meter – sind immer einzuhalten. Zusätzlich gelte der Grundsatz der Eigenverantwortung für jedes Chormitglied, erklärt die Österreichische Kirchenmusikkommission.
Die genauen Empfehlungen für die „Tätigkeit der Kirchenchöre“ sind im Volltext abrufbar unter
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