
Mit der stufenweisen Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienstfeiern ist es ab sofort auch den Kirchenchören erlaubt, unter Einhaltung von Schutzbestimmungen ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Die behördlichen Vorschriften – insbesondere der Mindestabstand von derzeit einem Meter – sind immer einzuhalten. Zusätzlich gelte der Grundsatz der Eigenverantwortung für jedes Chormitglied, erklärt die Österreichische Kirchenmusikkommission.
Die genauen Empfehlungen für die „Tätigkeit der Kirchenchöre“ sind im Volltext abrufbar unter

BÜCHER_FILME_MUSIK

Lesen Sie alle Beiträge zum Schwerpunkt Brucknerjahr 2024
KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch. >>
MEIST_GELESEN