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Alfred Prantl vertritt Menschen mit Beeinträchtigung in OÖ. Er selbst ist auf die sogenannte „Persönliche Assistenz“ angewiesen – hätte er diese nicht, müsste er in einer Betreuungseinrichtung leben. Mit der Unterstützung von Assistentinnen und Assistenten, die seine persönlichen Bedürfnisse genau kennen, kann Alfred Prantl einigermaßen selbstbestimmt und eigenständig leben. „Aber 100 Menschen stehen auf der Warteliste, und da ist jeder einzelne zu viel“, sagt der Obmann der IVMB, der Vereinigung der Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigung in OÖ.
Nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz haben Menschen mit Beeinträchtigung ein Recht u. a. auf Wohnen, Arbeit, mobile Betreuung und Persönliche Assistenz – wenn es das Landesbudget zulässt. Dieser Zusatz verhindere, dass die Chancengleichheit tatsächlich umgesetzt werde, meint Alfred Prantl. In einem Gespräch mit Landeshauptmann Thomas Stelzer habe dieser darauf verwiesen, dass das Sozialbudget erhöht wurde. „Aber ein großer Teil des Geldes ist für die Lohnerhöhung im Sozialbereich reserviert“, so Prantl. Dazu kommt, dass die Persönliche Assistenz pro Monat zeitlich begrenzt ist. Das reicht oft nur, um die täglichen Bedürfnisse zu stillen. Die Teilhabe an der Gesellschaft wie z. B. der Besuch von Veranstaltungen kommt dann zu kurz. „Diese Lücke füllen die Angehörigen, die dann nicht arbeiten gehen können und eine geringere Pension bekommen“, sagt Alfred Prantl.
Dass die bedarfsorientierte Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung zugänglich ist, ist auch Teil der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Das Land OÖ hat in diesem Zusammenhang eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet, den Oö. Monitoringausschuss. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder sollen darauf schauen, dass Maßnahmen, Gesetze und Verordnungen des Landes mit den Zielen der UN-BRK vereinbar sind. Eines der Mitglieder war bislang Gunther Trübswasser von SOS-Menschenrechte. Am 5. Februar hat er seine Tätigkeit im Ausschuss mit sofortiger Wirkung zurückgelegt, weil er seitens des Landes keinen Rückhalt sieht: Der Ausschuss kann nicht unabhängig arbeiten, weil der Vorsitz aus dem Kreis der Landesbediensteten kommt; es fehlen zeitliche und finanzielle Mittel, um mit Anliegen an die Öffentlichkeit zu gehen, und es gibt keinen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention.
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