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Denn der EuGH kippte vergangene Woche die oberösterreichische Mindestsicherungsregelung. Diese hatte für Menschen mit befristetem Asyl deutlich gekürzte Mindestsicherungsbeträge (520 statt 921 Euro) vorgesehen. Aufgrund eines Vorabentscheidungsverfahrens befand der EuGH, dass dies dem EU-Recht widerspricht. Die ebenfalls in der Regelung enthaltene Deckelung wird übrigens aktuell vom österreichischen Verfassungsgerichtshof geprüft. Dieser hatte erst im März eine Deckelung bei der niederösterreichischen Mindestsicherung für verfassungswidrig erklärt. Sowohl die ober- als auch die niederösterreichische Regelung galten als Vorlage für die von der Bundesregierung geplante, österreichweit einheitliche Mindestsicherung. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hat vergangene Woche angekündigt, dass der Entwurf das jüngste Erkenntnis der Luxemburger Richter berücksichtigen werde.
In Bezug auf Oberösterreich sahen sich unter anderem Caritas und Diakonie in ihrer Einschätzung bestätigt. Caritas-Bischof Benno Elbs, Caritas-Präsident Michael Landau und die Direktoren aller diözesanen Caritas-Organisationen riefen die Bundesregierung auf, mehr Sensibilität für Menschen in Not zu zeigen und mehr soziale Verantwortung wahrzunehmen. So blicken die Caritas-Verantwortlichen etwa den geplanten Änderungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Notstandshilfe mit großer Sorge entgegen und befürchten, dass dadurch noch mehr Menschen in Armut geraten.
Bei den geplanten Änderungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Notstandshilfe müsse deshalb besonders auch auf die Lebenssituation der 434.000 Menschen in Österreich geachtet werden, die als manifest arm gelten. „Kinder- und Altersarmut dürfen nicht steigen“, hieß es von der Caritas: „Die Sozialleistungen sind Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Hier zu kürzen heißt auch, diese tragenden Säulen zu schwächen.“
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