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Die Bundesregierung plant bundesweite Mindeststandards für Kinder sowie einheitliche Leistungen für Erwachsene. Gleichzeitig sollen Sozialhilfeleistungen stärker an Integration und Arbeitsmarktmaßnahmen geknüpft werden. Vorgesehen sind unter anderem Zuschläge für den Deutscherwerb, Wertevermittlung, Beschäftigung oder die Teilnahme an AMS-Maßnahmen. Die Reform soll Anfang 2027 in Kraft treten.
Bei den Kinderleistungen fordert die Caritas armutsfeste und bedarfsgerechte Standards. Die geplanten Mindestleistungen würden den bisherigen „Fleckerlteppich“ der Länder nicht vollständig beseitigen. „Kinder haben unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben, dieselben Bedürfnisse“, sagt Tödtling-Musenbichler.
Besonders kritisch sieht die Hilfsorganisation eine Aufteilung in Geld- und Sachleistungen. Familien wüssten selbst am besten, was ihre Kinder gerade benötigen.
Scharfe Kritik übt die Caritas an den geplanten Kürzungen für arbeitsfähige Menschen. Der Grundbetrag soll für diese Gruppe künftig bei rund 860 Euro monatlich liegen – fast 400 Euro weniger als bisher. „Eine Kürzung um ein Drittel überschreitet für uns eine rote Linie“, betonte die Caritas-Präsidentin.
Niedrigere Leistungen würden Menschen nicht automatisch schneller in Beschäftigung bringen, sondern könnten Armut und Verschuldung verstärken. Stattdessen brauche es mehr Qualifizierungs-, Kurs- und Arbeitsangebote. Auch Integrationszuschläge sieht die Caritas kritisch, wenn die dafür nötigen Angebote fehlen. „Integration kann nur eingefordert werden, wenn sie auch ermöglicht wird“, sagte Tödtling-Musenbichler. Fehlende Kursplätze, mangelnde Kinderbetreuung und fehlender Fahrtkostenersatz erschwerten etwa die Teilnahme an Deutschkursen. Zudem müssten die tatsächlichen Wohn- und Energiekosten stärker berücksichtigt werden.
Positiv bewertet die Caritas Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, etwa höhere Vermögensfreibeträge.
Die Hilfsorganisation fordert die Regierung auf, die laufenden Verhandlungen für Nachbesserungen zu nutzen. „Diese Reform muss Armut reduzieren und darf sie nicht verschärfen“, betont Tödtling-Musenbichler.
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