Wort zum Sonntag
Richter der Apostolischen Signatur, dem Obersten Gericht der römischen Kurie, hatten vergangenen Mittwoch den Österreicher Pater Hermann Geißler, einen ehemaligen Büroleiter der Glaubenskongregation und Mitglied des Ordens „Das Werk“, vom Vorwurf freigesprochen, die Ordensfrau Doris Wagner (mittlerweile Reisinger) 2009 im Kontext der Beichte sexuell belästigt zu haben. Das Gericht sei zu dem Freispruch gekommen, da „die Umstände der behaupteten schweren Straftat nicht mit ausreichender moralischer Gewissheit bewiesen“ seien.
Reisinger kritisierte ihre mangelnde Einbindung in das Verfahren und eine mögliche Befangenheit des Gerichts. Der Bescheid der Apostolischen Signatur ist von deren Präfekten, Kardinal Dominique Mamberti, sowie deren Sekretär, Bischof Giuseppe Sciacca, unterzeichnet. Dieser, so Reisinger, sei in freundschaftlichem Kontakt mit dem „Werk“ gestanden. Sie selbst sei während der Vorermittlungen „nicht wie ursprünglich geplant“ von der Signatur angehört worden. Dessen ungeachtet habe sie eine umfangreiche schriftliche Aussage vorgelegt.
Der deutsche Kirchenrechtler Thomas Schüller (Münster) kritisiert das Vorgehen des Gerichts als „Skandalurteil“, weil man nicht beide Seiten gehört habe, sondern nur den beschuldigten Ordensmann. Dem widersprach sein Kollege Christoph Ohly aus Trier, der auf ein „Schriftlichkeitsprinzip“ verwies.
Seitens des „Werks“ und Pater Geißler hieß es, dass Sekretär Giuseppe Sciacca das Urteil nur unterzeichnet habe, dieses aber von „fünf unabhängigen Richtern“ gefällt worden sei. Ob er nach einstweiligen Verfügungen gegen eine Arte-Dokumentation weitere rechtliche Schritte unternehmen wird, ließ Geißler offen.
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