Wort zum Sonntag
Die Kirchenrechtsnormen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch durch Geistliche sind von Papst Franziskus nun drastisch verschärft worden. Ein derartiger Schritt war unter anderem von Opferverbänden, Politikern und zahlreichen Bischöfen der Weltkirche gefordert worden. Das kirchliche Gesetz sieht neue Verfahrensweisen für die Strafanzeige vor und führt eine weltweite Anzeigepflicht ein. Erstmals regelt es die Untersuchung gegen Bischöfe, die Ermittlungen vertuscht oder verschleppt haben. Es verpflichtet die kirchlichen Stellen, die staatlichen Strafermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen. Zudem müssen alle Diözesen bis spätestens Juni 2020 ein leicht zugängliches Meldesystem für Anzeigen einrichten.
Was die Frage zu einem möglichen Diakonat der Frau in der katholischen Kirche betrifft, so gibt es nach den Worten von Papst Franziskus in absehbarer Zeit keine Entscheidung. Zwar habe die von ihm eingesetzte Kommission ihre Arbeit beendet, sei aber zu keinen gemeinsamen Schlussfolgerungen gekommen, sagte der Papst in der traditionellen „Fliegenden Pressekonferenz“ beim Rückflug seiner Balkanreise gegenüber Journalisten. Laut dem Papst bedarf es weiterer Arbeit und Überlegungen durch die Kommission.
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