Wort zum Sonntag
Der von Benedikt XVI. 2007 umfangreicher erlaubte außerordentliche Ritus darf nur noch unter engeren Auflagen gefeiert werden. Allein der Ortsbischof dürfe für seine Diözese den Gebrauch des von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlichten Messbuchs gestatten, heißt es in dem aktuellen Erlass. Er allein bestimme auch Orte, Zeiten und Priester, die mit Gläubigen die Eucharistiefeier nach dem alten Ritus feiern wollen. Die Lesungen in der üblicherweise auf Latein gefeierten Messfeier müssen laut neuer Regelung in der jeweiligen Landessprache vorgetragen werden. Nicht gestattet ist die Feier nach altem Ritus in normalen Pfarrkirchen, auch dürfen dafür keine eigenen Personalgemeinden gebildet werden. In einem Begleitbrief an die Bischöfe begründet Franziskus den Erlass damit, dass insbesondere die von Benedikt XVI. 2007 erhoffte Versöhnung und größere Einheit in der Kirche nicht eingetreten seien. Eine 2020 erfolgte Umfrage zum außerordentlichen Ritus unter Bischöfen zeige dies.
Wort zum Sonntag
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