Hannah Bilgeri MA ist Pastoralassistentin in Ausbildung in der Pfarre Bruder Klaus in Dornbirn Schoren.
Herr Professor Fuchs, wie nützen Sie Künstliche Intelligenz im beruflichen und privaten Alltag?
Michael Fuchs: Kaum. Am ehesten verwende ich KI für Übersetzungen, vor allem privat. Wenn ich etwa eine Unterkunft in Frankreich miete, greife ich nicht mehr zum Wörterbuch oder zur Grammatik, sondern lasse mir Texte übersetzen und prüfe das Ergebnis. Die Qualität ist inzwischen erstaunlich gut. In meiner wissenschaftlichen Arbeit spielt KI dagegen keine große Rolle.
Ihre Forschung betreiben Sie also auf klassische Art und Weise?
Fuchs: Ja. Die Herausforderung besteht eher darin zu erkennen, ob Studierende KI zum Verfassen von Texten verwendet haben. Das ist nicht einfach. Man merkt häufig, dass ein Text zumindest teilweise KI-generiert ist, aber die Merkmale sind weniger eindeutig als noch vor einiger Zeit. Für die Philosophie ist das besonders problematisch, weil das eigenständige Schreiben und systematische Denken zu den zentralen Kompetenzen gehören. Man kann nicht einfach sagen, wir verzichten künftig auf schriftliche Arbeiten. Deshalb gibt es Richtlinien zum Umgang mit KI. Wir verbieten ihre Nutzung nicht, verlangen aber Transparenz. Studierende müssen offenlegen, wie sie KI eingesetzt haben – ähnlich wie man Quellen und Literatur angibt.
Die neue Enzyklika thematisiert zunächst nicht Künstliche Intelligenz, sondern Menschenwürde.
Fuchs: KI ist zwar ein zentrales Stichwort, aber der Text behandelt die Frage der Menschheit angesichts neuer Technologien. Dazu gehören Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Robotik. Diese Bereiche überschneiden sich, sind aber nicht identisch. Besonders interessant finde ich die Überlegungen zur digitalen Öffentlichkeit. Politische Meinungsbildung, Wahlkämpfe und gesellschaftliche Verständigungsprozesse laufen heute anders ab als vor zwanzig Jahren. Die Enzyklika greift diese Entwicklungen auf und will Orientierung geben.
Wo sehen Sie den entscheidenden Unterschied zwischen menschlicher und künstlicher Intelligenz?
Fuchs: Der zentrale Unterschied liegt für mich in der moralischen Urteilsfähigkeit. KI kann Regeln anwenden und moralische Urteile simulieren. Sie kann Vorschläge machen und Wahrscheinlichkeiten berechnen. Aber sie verfügt nicht über ein Gewissen. Ein moralisches Urteil bedeutet, das eigene Handeln und das Handeln anderer im Licht von Gut und Böse zu beurteilen und dabei auch sich selbst in die Verantwortung zu nehmen. Künstliche Systeme können bestimmte Regeln abprüfen, aber das ist etwas anderes als ein moralisches Urteil im eigentlichen Sinn.
Kann KI dennoch helfen, bessere Entscheidungen zu treffen?
Fuchs: Das mag durchaus sein. KI kann Informationen ordnen, Alternativen aufzeigen und bei Abwägungen unterstützen. Die entscheidende Frage ist aber, ob wir dadurch Verantwortung aus der Hand geben. Genau darauf weist auch der Papst hin. Wenn wir zu viele Fähigkeiten an technische Systeme delegieren, besteht die Gefahr eines „Deskilling“ – also eines Verlusts eigener Kompetenzen. Irgendwann könnten wir dann nicht mehr in der Lage sein, die Ergebnisse der Systeme kritisch zu überprüfen. Deshalb bleibt die Frage wichtig, an welchem Punkt wir vertrauen dürfen und an welchem Punkt menschliche Kontrolle unverzichtbar bleibt.
Welche Chancen sehen Sie in der technologischen Entwicklung?
Fuchs: Technik gehört grundsätzlich zum Menschen. Sie erweitert unsere Möglichkeiten und hilft, Tätigkeiten zu bewältigen, die gefährlich oder belastend sind. Wenn KI etwa beim Minenräumen oder bei anderen riskanten Aufgaben eingesetzt wird, ist das sinnvoll. Auch in der Medizin und in datenintensiven Forschungsbereichen liegen große Chancen.
Die Enzyklika setzt sich auch kritisch mit sogenanntem Transhumanismus und menschlicher Selbstoptimierung auseinander. Wie beurteilen Sie diesen Teil?
Fuchs: Das ist ein besonders schwieriges Feld. Philosophisch ist es keineswegs einfach zu behaupten, jede Form von Optimierung sei problematisch. Viele ethische Traditionen gehen vielmehr davon aus, dass Menschen sich vervollkommnen sollen. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, zwischen legitimen Formen der Verbesserung und problematischen Steigerungsphantasien zu unterscheiden. Die Enzyklika stößt diese Debatte an, ersetzt aber nicht die weitere ethische Reflexion.
Warum hat die Enzyklika Ihrer Meinung nach auch außerhalb kirchlicher Kreise so viel Aufmerksamkeit gefunden?
Fuchs: Der Papst greift darin eine Debatte auf, die viele Menschen als wichtig empfinden. Er mischt sich in eine aktuelle gesellschaftliche Diskussion ein und tut dies gründlich und klar. Hinzu kommt, dass sich Papst Leo bereits zuvor mit pointierten Stellungnahmen, etwa zur Kriegsfrage, Gehör verschafft hatte. Dadurch waren viele Menschen sensibilisiert für seine Themen.
Welche Rolle wird die Enzyklika in Zukunft spielen?
Fuchs: Die Auseinandersetzung um die Regulierung von KI wird uns noch lange beschäftigen. Der Papst stellt sich deutlich auf die Seite einer verantwortungsbewussten Regulierung und unterstützt damit einen Ansatz, wie er etwa im europäischen „AI Act“ verfolgt wird. Zugleich liefert er dafür eigene ethische und theologische Argumente. Das macht die Enzyklika interessant, auch über den kirchlichen Bereich hinaus. Sie wird die weitere Diskussion nicht abschließen, sondern bietet einen Orientierungsrahmen.
Dieses Interview wurde in einem digitalen Raum geführt und aufgezeichnet. Es wurde mithilfe künstlicher Intelligenz transkribiert. Die Fragen und Antworten formulierten Personen, die sich technische Möglichkeiten zunutze gemacht haben. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei den Menschen.
Am Pfingstmontag erschien „Magnifica Humanitas“ (Großartige Menschheit). Unterzeichnet hat Papst Leo XIV. sein Lehrschreiben genau 135 Jahre nach der Enzyklika „Rerum novarum“ von Leo XIII., dem grundlegenden Dokument der katholischen Soziallehre aus dem Jahr 1891. Seither gab es immer wieder päpstliche Stellungnahmen zu sozialen Fragen der Menschheit.
1931: Pius XI., Quadragesimo anno (zum 40. Jahrestag von „Rerum novarum“)
1961: Johannes XXIII., „Mater et magistra“ (Mutter und Lehrerin)
1967: Paul VI., „Populorum progressio“ (Der Fortschritt der Völker)
1981: Johannes Paul II., „Laborem exercens“ (Die Arbeit ausübend)
1987: Johannes Paul II., „Sollicitudo rei socialis“ (Die Sorge um das Soziale)
1991: Johannes Paul II., „Centesimus annus“ (zum 100. Jahrestag von „Rerum novarum“)
2009: Benedikt XVI., „Caritas in veritate“ (Die Liebe in der Wahrheit)
2015: Franziskus, „Laudato si“ (Sei gelobt)
2020: Franziskus, „Fratelli tutti“ (Alle Brüder)
Großartige Menschheit
Eine Enzyklika ist ein päpstliches „Rundschreiben“ an Bischöfe, Gläubige und alle Menschen guten Willens.
Mit den Worten „Magnifica Humanitas“ (Großartige Menschheit) beginnt die erste Enzyklika von Papst Leo XIV. So kritisch die Enzyklika auch Gefahren der Technik analysiert – es geht vor allem um das Großartige am Menschsein und an der Menschheit. Das soll gepflegt, kultiviert und geschützt werden.
Die neue Enzyklika „Magnifica Humanitas“ umfasst fünf Kapitel und damit mehr als 100 Seiten.
Sie ist auf Deutsch zu finden unter: www.vatican.va/content/vatican/de.html

Hannah Bilgeri MA ist Pastoralassistentin in Ausbildung in der Pfarre Bruder Klaus in Dornbirn Schoren.
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