ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen Dialog.
Darauf hat die Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Juliane Kokott, hingewiesen. Arbeitgeber könnten unterbinden, dass ihre weiblichen Beschäftigten ein Kopftuch tragen, nur müsse so ein Verbot auch für andere religiöse Symbole gelten, sagte Kokott am Sonntag beim ersten „Amberger Symposium zur Freiheit der Religionsausübung“ in Nordbayern. Der EuGH lasse diese Form von „Neutralitätspolitik“ in Betrieben zu.

ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen Dialog.
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