Wort zum Sonntag
Das Urteil, das bereits im Dezember ausgesprochen wurde, ist wegen einer Mediensperre des Gerichts nun erst bekanntgeworden. Die Nähe zum Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan ist zwar auffällig, doch wird die jetzige Bekanntgabe damit begründet, dass ein geplantes zweites Verfahren wegen eines anderen Vorwurfs nun doch nicht stattfindet.
Laut dem Urteil soll Pell einen zwölf- und einen dreizehnjährigen Buben sexuell missbraucht haben. Ein Strafmaß ist noch nicht bekannt. Seine Anwälte sagen, der Kardinal beteuere seine Unschuld und man werde gegen das Urteil, das damit nicht rechtskräftig ist, berufen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt in Österreich die Unschuldsvermutung.
Laufbahn. Pell ist der bisher höchstrangige Kirchenmann, den ein Urteil eines staatlichen Gerichts wegen Missbrauchs trifft. Der 20003 von Johannes Paul II. ins Kardinalskollegium berufene frühere Erzbischof von Melbourne und später von Sydney war 2013 von Papst Franziskus in den neuen Kardinalsrat berufen und 2014 zum Präfekten des neuerrichteten Wirtschaftssekretariats gemacht worden.
2008 waren Vorwürfe laut geworden, Pell habe Missbrauchsfälle zu vertuschen versucht. Der Kardinal räumte später einen fehlerhaften Umgang mit dem Thema ein. Als aber Vorwürfe laut wurden, Pell sei selbst Missbrauchstäter, wurde er 2017 von seinem Amt im Vatikan freigestellt und 2018 als Papstberater entpflichtet. «
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