Wort zum Sonntag
Die Delegierten stimmten mit einer Mehrheit von 45 zu 18 Stimmen dafür, gleichgeschlechtlichen Paaren eine Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sei eine standesamtlich geschlossene Ehe. Die Evangelische Kirche versteht diese Verbindung als „eheanalog“ und hält am „Verständnis der Ehe als der auf lebenslange Treue angelegten Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ fest. Dass ein Gottesdienst für homosexuelle Paare grundsätzlich in einer Pfarrgemeinde stattfinden kann, muss in der Gemeindevertretung zuvor beschlossen werden.
An der neuen Karfreitagsregelung der Regierungsparteien übt die Synode unterdessen schwere Kritik. Der Oberkirchenrat wurde von den Delegierten beauftragt zu prüfen, ob die neue Regelung verfassungs- und unionsrechtswidrig sei – also, ob eine Klage dagegen Erfolg haben kann.
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