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Neue Erleichterungen für Gottesdienste ab 20. Juni

Kirche OÖ

Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell weitgehende Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein.

19.06.2020
- kathpress
© 2019 ChiccoDodiFC FotoOk.it Copyright All Rights Reserved

Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.

 

Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.

 

Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. "Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.

 

Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.

 

Messfeier und Kommunionempfang

Detaillierte und erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hostien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort gesprochen werden können.

 

"Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten. Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten", heißt es, wobei betont wird: "Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden."

 

Gottesdienste unter freiem Himmel

Auch bei Gottesdiensten im Freiem bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auf den Mindestabstand ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Dazu gehört, dass Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen."

 

Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

 

Lockerungen bei Trauungen und Firmungen

Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

 

Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, die gemäß diözesanen Regelungen bisher nur vereinzelt und in sehr kleinem Kreis stattfinden konnten. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.

 

Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung.

 

Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.

 

Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt. "Vor und nach den liturgischen Vollzügen ist es wichtig, dass der Priester die Hände gründlich wäscht oder desinfiziert", wird festgehalten.

 

Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung

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