Wort zum Sonntag
Der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz ist die wichtigste unter mehreren Maßnahmen gegen die steigenden Corona-Infektionen, die die Kirchen und Religionsgesellschaften vergangene Woche mit dem Kultusministerium vereinbart haben und die innerhalb der katholischen Kirche durch die Diözesen derzeit umgesetzt werden. Neu ist auch die Verpflichtung, dass für „religiöse Feiern aus einmaligem Anlass“ ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Das betrifft Trauungen und Begräbnisse genauso wie Erstkommunionen, Firmungen und Priesterweihen, wie einige Diözesen in ihren Anweisungen an die Pfarren erläuternd festhalten.
Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon bleiben der Priester und wer einen liturgischen Dienst (z. B. Lektor, Kantor) ausübt, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeuten die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Weiters sehen die kirchlichen Corona-Maßnahmen für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In allen Diözesen gilt darüber hinaus die Rahmenordnung der Bischofskonferenz. Sie enthält Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind. Nach wie vor darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen.
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