Wort zum Sonntag
Dieser war bis Herbst 2021 in der Diözese Graz-Seckau eingesetzt. Seit einem Jahr ist er in Oberösterreich tätig, ohne dass es Auffälligkeiten gegeben hat.
Sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der Beschuldigte vom Dienst freigestellt, nachdem der zuständige Ordensobere informiert wurde. Offenbar wurde auf Datenträgern Bildmaterial gefunden, das in Hinblick auf Kinderpornografie strafrechtlich relevant ist.
Generalvikar Severin Lederhilger sagt zum derzeitigen Stand der Ermittlungen: „Es besteht kein Zweifel, dass Kinderpornografie eine der verwerflichsten Straftaten ist, weil damit großes Leid von Kindern und Jugendlichen verbunden ist. Nicht nur staatlich, sondern auch kirchlich ist daher der Erwerb, die Aufbewahrung, das Zeigen oder Verbreiten derartiger Bilder ein gravierender Straftatbestand. Unabhängig davon sind die Maßnahmen, Entscheidungen oder Urteile der staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu sehen, deren Erhebungen von der Kirche vorbehaltlos unterstützt werden. Bis die Ergebnisse der Untersuchungen und gegebenenfalls des staatlichen Strafverfahrens vorliegen, ist der Beschuldigte von seinem Dienst in der Diözese entbunden und wird keine seelsorglichen Aufgaben übernehmen.“
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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