Reinhard Macht ist ehrenamtlicher Diakon im SR Jenbach-Münster-Wiesing und Gemeindeberater in der Diözese Innsbruck.
Die neue Rahmenordnung gilt seit 20. Juni. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist nun nicht mehr nötig. Weiterhin empfohlen ist Handkommunion, Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern.
Wichtigstes Element bleibt die Einhaltung des Ein-Meter-Abstands zu Personen, mit denen man nicht im Haushalt lebt. Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das häufige Reinigen von Flächen und Gegenständen.
Ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, ebenso wie das Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das Singen und Sprechen gibt es keine Einschränkung mehr. Wie bisher darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. „Der Leib Christi“ und „Amen“ können bei der Kommunionspendung wieder gesprochen werden.
Vermieden werden sollen überregionale Großveranstaltungen. Trauungen dürfen 100 Personen mitfeiern, ab 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen bereits 250, ab 1. August 500. Bei Firmungen gelten dieselben Beschränkungen. Taufen sind nicht eingeschränkt. Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, Mindestabstand zwei Meter.

Reinhard Macht ist ehrenamtlicher Diakon im SR Jenbach-Münster-Wiesing und Gemeindeberater in der Diözese Innsbruck.
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